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8.1.2024 - Sport und Freizeit

Vereinspauschale jetzt beantragen

Um ihre wichtige Arbeit zu unterstützen, beteiligt sich der Freistaat an der Förderung von Sport- und Schützenvereinen in Bayern. Dabei sollen für die gesamte bayerische Bevölkerung gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung sichergestellt werden.

Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen, sowie der Übungsleiter und Trainerinnen und Trainer im Verein.

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Förderung außerschulischen Sports mit der Vereinspauschale. Foto: Mittelsdorf

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Förderung außerschulischen Sports mit der Vereinspauschale. Foto: Mittelsdorf

Das Innenministerium gewährt dazu die sogenannte Vereinspauschale, die ab sofort beantragt werden kann.

Die Antragsstellung auf Mitglieder- und Betriebszuschuss sowie die Abfrage Vereinskennzahlen ist seit 2024 ausschließlich online möglich. Alle wichtigen Informationen für die Beantragung städtischer Zuschüsse sowie das Teilnahmekennwort für die digitale Antragstellung werden den Fürther Sportvereinen in Kürze zugeschickt.

Bei Fragen steht das Amt für Sport und Gesundheitsförderung per Mail unter [email protected] und telefonisch unter (0911) 974 19 01 zur Verfügung.

Antragsschluss ist am 1. März 2024. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

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