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Zweitwohnungssteuer - Formulare und Infos

Seit dem 1. Januar 2005 wird in Fürth eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Fürth (im rechten Bereich dieser Seite unter Ortsrecht).

Das bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger, der eine Zweitwohnung im Stadtgebiet Fürth innehat, steuerpflichtig ist. Unerheblich ist, ob die Wohnung gemietet, gekauft, verbilligt überlassen oder ohne Miete zur Verfügung gestellt wurde.

Die Steuer ist eine Jahressteuer und beträgt zehn Prozent der Nettokaltmiete. Ist nur eine Bruttokaltmiete bzw. eine Bruttowarmmiete vereinbart (im Mietvertrag ), so gilt als Nettokaltmiete eine um zehn bzw. um zwanzig Prozent verringerte Miete.

Wenn für die Nebenwohnung keine Miete gezahlt wird, zum Beispiel bei Eigentum, dann wird die ortsübliche Miete angerechnet. Sie entspricht dem Betrag, den Sie für einen vergleichbaren gemieteten Wohnraum zahlen müssten. Im Zweifelsfall ist der Mietspiegel der Stadt Fürth anzuwenden.

Die Zweitwohnungssteuer ist jährlich jeweils zum 1. Februar für das laufende Jahr zu entrichten. Für Personen, deren Einkünfte einen bestimmten Betrag – derzeit 29000 Euro bei Ledigen bzw. 37000 Euro bei Verheirateten – nicht übersteigen, besteht die Möglichkeit, sich durch einen entsprechenden Antrag (im rechten Bereich dieser Seite unter "eService") von der Steuerzahlung zu befreien. Zu beachten ist, dass die Steuerbefreiung jeweils nur für ein Jahr gilt und der Antrag jährlich neu gestellt werden muss.

Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer in Fürth finden Sie unter Infoblatt ebenfalls im rechten Bereich dieser Seite. Weitere Auskünfte erteilt die Kämmerei, Steuerabteilung (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite.)

Das Online-Formular "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" finden Sie ebenfalls am rechten Seitenrand im Bereich "eService".

Da für den Antrag auf Befreiung eine rechtsverbindliche Unterschrift notwendig ist, kann dieses Dokument nicht per Mail an die zuständige Dienststelle weitergegeben werden. Es ist aber möglich, das ausgefüllte Formular per Post zu versenden oder es zu faxen.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per Post oder Fax an die Kämmerei. Den Kontakt finden Sie im rechten Bereich dieser Seite.

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