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Hundesteuer, Hunde ab- und anmelden

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Fürth eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt voraus, dass die "Vierbeiner" vom Halter ordnungsgemäß bei der Kämmerei der Stadt Fürth angemeldet sind.

Leider wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde im Stadtgebiet nicht angemeldet sind und somit auch nicht versteuert werden. Es ist jedoch auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass eine vollständige Besteuerung erfolgt. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen. Mit der Anmeldung wird das Tier registriert und erhält eine Hundesteuermarke. Ein positiver Nebeneffekt: Dadurch können entlaufene oder verloren gegangen Tiere leichter zum "Frauchen oder Herrchen" zurückgebracht werden.

Eine fehlende Hundeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann auch mit Bußgeld geahndet werden kann.

Weitere Informationen gibt die Kämmerei, Steurabteilung. Kontakt im rechten Bereich dieser Seite.

Im rechten Bereich dieser Seite finden Sie untzer eService einen Link zu einem eFormular, um Hunde an- und abzumelden.

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