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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Baugesetzbuch
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Stadtplanungsamt

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-3301
Fax: (0911) 974-3302
E-Mail senden
Technisches Rathaus
Hirschenstraße 2
90762 Fürth
Ebenen 1.2., 2.2., 3.1.
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr,
Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Barrierefreier Zugang? ja
Amtsleitung:
Herr Schubert
Etage: Ebene 3.1, Zimmer 330

Telefon: (0911) 974-3300

Fax: (0911) 974-3302

E-Mail senden


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Stellvertr. Amtsleitung:
Herr Huber
Etage: Ebene 1.2., Zimmer 153

Telefon: (0911) 974-3350

Fax: (0911) 974-3302

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Vorzimmer:
Frau Leser
Etage: Ebene 3.1., Zimmer 329

Telefon: (0911) 974-3301

Fax: (0911) 974-3302

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:

Das Stadtplanungsamt erarbeitet in seinen verschiedenen Aufgabenbereichen wichtige Grundlagen für die Vorbereitung, Regelung und Förderung der baulichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Stadt Fürth. Sowohl bei sich abzeichnenden Problemen als auch im Sinne einer vorausschauenden, nachhaltigen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung hat das Stadtplanungsamt Pläne und Handlungsvorschläge für die Gesamtstadt oder Teilbereiche zu entwickeln Mit der Orientierung am Leitbild der „Stadt für den Menschen“ gilt es, vorhandene Qualitäten zu sichern, auszubauen und neue zu schaffen.

Das Stadtplanungsamt wirkt an der Stadtentwicklungsplanung mit, es übt die Planungshoheit der Gemeinde gemäß Baugesetzbuch aus und beurteilt alle Bauvorhaben aus planungsrechtlicher Sicht. Zudem ist es zuständig für die Verkehrsplanung, Stadtsanierung und Vermessung.

Übergeordnete Dienststelle
Referat V - Bauwesen
Nachgeordnete Dienststellen und Ämter
Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung
Städte- und Wohnungsbauförderung
Verkehrsplanung
Vermessung und Geoinformation
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Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-3375
Fax: (0911) 974-3302
E-Mail senden
Technisches Rathaus
Hirschenstraße 2
90762 Fürth
Ebene 2.2.
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Telefonische planungsrechtliche Beratung von Bauherren und Entwurfsverfassern: Montag, Dienstag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 16 Uhr

Für die persönliche Beratung bitten wir Sie, vorher einen Termin zu vereinbaren.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Kraus
Funktion: Abteilungsleitung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung

Etage: Ebene 2.2., Zimmer 254

Telefon: (0911) 974-3375

Fax: (0911) 974-3302

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:

Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung

Die Abteilung ist zuständig für die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschafts-plan. Der FNP ist im zweistufigen System der Bauleitplanung der Entwicklungsrahmen für die Bebauungspläne.

Er stellt gemäß § 5 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (zum Beispiel Bau-, Verkehrs- und Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald, Gemeinbedarfsflächen, Flächen für die Ver- und Entsorgung) dar. Daneben werden im FNP landschaftsplanerische Zielsetzungen (unter anderem Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) aufgezeigt. Im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ist die Abteilung für das sogenannte Ökokonto der Stadt Fürth zuständig. Ihr obliegt auch die Prüfung von Bauvorhaben im Außenbereich, die Beurteilung von Bauleitplänen der Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB sowie die Verfahrensführung zur Aufstellung der Land-schaftsschutzverordnung nach dem Bayer. Naturschutzgesetz

Die Abteilung ist darüber hinaus zuständig für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen einschließlich Grünordnungsplanung, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag und anderer Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Ein Bebauungsplan regelt durch Festsetzungen die städtebauliche Ordnung. Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im BauGB verankert und regeln unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, Gestaltungsmerkmale sowie die Stellung der baulichen Anlagen.

Daneben werden durch die Abteilung städtebauliche Konzepte  erarbeitet und die planungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen durchgeführt. Darüber hinaus gehören die Lösung von Problemen der Stadtgestaltung und städtebauliche Wettbewerbe zum Aufgabenfeld der Bauleitplanung.

Die Abteilung bietet des Weiteren ein umfangreiches Angebot im Bereich der Beratung von Bauherren, Planern und Architekten zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und zur städtebaulichen Optimierung von Bauvorhaben.
 

Übergeordnete Dienststelle
Stadtplanungsamt
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