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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Kind tot geboren
Ein Kind gilt als tot geboren oder in der Geburt verstorben, wenn sein Gewicht mindestens 500 Gramm beträgt und nach der Scheidung vom Mutterleib weder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
Beträgt das Geburtsgewicht weniger als 500 Gramm, so spricht man von einer Fehlgeburt, welche nicht beim Standesamt beurkundet werden kann, außer sie ist Teil einer Mehrlingsgeburt, bei der mindestens ein Kind zu beurkunden ist.
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