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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Bescheinigung über eine Namensänderung nach Einbürgerung
Wenn sich der Name einer Person zum Beispiel durch Einbürgerung, künftig nach deutschem Recht richtet, so kann der nach ausländischem Recht erworbene Name durch eine Angleichungserklärung geändert werden (Artikel 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Hierbei können zum Beispiel Namensbestandteile abgelegt, Vor- und Familienname in eine deutschsprachige Form geändert oder aus einer Namenskette neu bestimmt werden.

Kosten: Für eine Namensänderung nach Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch durch das Standesamt fallen Kosten in Höhe von 35 EUR pro Person an. In Einzelfällen können weitere Kosten entstehen, die zum Beispiel aufgrund von Überprüfungsverfahren bei ausländischen Personenstandsurkunden anfallen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Standesamt. Bei Verlust der Erstbescheinigung über die Namensänderung wird für jede weitere Ausfertigung eine Gebühr in Höhe von je 10 EUR erhoben.
Falls eine Eheschließung noch im Herkunftsland stattgefunden hat, besteht außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den gemeinsamen Familiennamen für sich und die gemeinsamen Kinder nach deutschem Recht neu zu wählen. Weitere Informationen entnehmen Sie hierzu bitte aus dem untenstehenden Merkblatt.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Namenrechtliche Erklärung, Berichtigung und Nachbeurkundung von Geburt, Eheschließung, Sterbefall im Ausland (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1591
Fax: (0911) 974-1594
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 217
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Wanner
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1591

Fax: (0911) 974-1594

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:
Es sind Antragstellungen und/oder Beratungen für nachstehende Leistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (0911) 974-1591 möglich:
  • Namensänderung 
    1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
    2. Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
    3. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
    4. Angleichungserklärung (z.B. für Spätaussiedler oder eingebürgerte Personen)
    5. Neusortierung von Vornamen
    6. Erklärung nach § 45 b PStG
  • Berichtigung von fehlerhaften Personenstandsregistern (z.B. Geburtsregister)
  • Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen (Eheschließung, Geburt oder Sterbefall war im Ausland)
 

 

 

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Standesamt
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