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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt werden kann. Alle Informationen und Unterlagen, die für einen Antrag wichtig sind, finden Sie im Artikel "Informationen zum Wohngeld" am Ende dieser Seite unter "Dienstleistungen und weitere Infos".
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Wohngeldstelle

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1761
E-Mail senden
Sozialrathaus
Königsplatz 2
90762 Fürth
1. Stock, Zimmer 114
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Für die Antragsabgabe - einschließlich der angeforderten Unterlagen – ist ein Termin zu vereinbaren. Die hauptsächlich benötigten Unterlagen stehen im Download-Bereich als pdf-Dokument zur Verfügung.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Gerhardt
Funktion: Sachgebietsleitung

Etage: Erster Stock, Zimmer 114

Telefon: (0911) 974-1773

Fax: (0911) 974-1764

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Herr Rodhorst
Funktion: Buchstabenbereich S, T und Z
Wohngelddatenabgleich, OwiG, Strafanzeigen

Etage: Erster Stock, Zimmer 103

Telefon: (0911) 974-1757

Fax: (0911) 974-1764

E-Mail senden


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Frau Böhm
Funktion: Buchstabenbereich A - D

Etage: Erster Stock, Zimmer 104

Telefon: (0911) 974-1776

Fax: (0911) 974-1764

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Frau Jakob
Funktion: Buchstabenbereich K, U, X und Y

Etage: Erster Stock, Zimmer 105

Telefon: (0911) 974-1772

Fax: (0911) 974-1764

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Frau Albert
Funktion: Buchstabenbereich E, F, I und J

Etage: Erster Stock, Zimmer 106

Telefon: (0911) 974-1771

Fax: (0911) 974-1764

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Frau Avdi
Funktion: Buchstabenbereich M - R

Etage: Erster Stock, Zimmer 107

Telefon: (0911) 974-1777

Fax: (0911) 974-1764

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Kurzbeschreibung:

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt werden kann.

Grundsätzlich hat jede/r einkommensschwache Bürgerin und Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann muss ihm Wohngeld gewährt werden. Es gibt deshalb sowohl Wohngeld für Mieter als auch für Eigentümer von Eigenheimen oder Wohnungen, wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, während das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet wird.

Alle Informationen und Unterlagen, die für einen Antrag wichtig sind, finden Sie im Artikel "Informationen zum Wohngeld" am Ende dieser Seite unter "Dienstleistungen und weitere Infos".

Übergeordnete Dienststelle
Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten
Zurück Kontakt exportieren drucken
Dienstleistungen und Infos:
Wohngeld (Mietzuschuss) online beantragen
Informationen zum Wohngeld
normal:
Beiblatt zum Wohngeldantrag (pdf, 0,18 MB)
Fremdmittelbescheinigung zum Lastenzuschuss (pdf, 0,09 MB)
Verdienstbescheinigung zum Wohngeldantrag (pdf, 0,13 MB)
Vermieterbescheinigung zum Mietzuschuss (pdf, 0,09 MB)
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