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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Geburt (Beurkundung)
Kommt Ihre Tochter oder Ihr Sohn im Klinikum Fürth zur Welt, wird die Geburt Ihres Kindes von der Klinikumsverwaltung dem Standesamt Fürth gemeldet. Dort werden die Geburtsurkunden sowie die Geburtsbescheinigungen für Ihr Kind ausgestellt. Wenn Sie ein Familienstammbuch besitzen, reichen Sie dieses sowie die zur Beurkundung benötigten Unterlagen (beachte hierzu das Merkblatt „Informationen zur Geburtsbeurkundung“) bei der Klinikumsverwaltung mit ein. Einige Tage später können Sie dann, mit vorherigem Anruf, die Unterlagen für Ihr Kind beim Standesamt Fürth abholen.
Sollte Ihr Kind in der Wohnung zur Welt kommen, spricht man von einer -Hausgeburt-. Sie sind in solch einem Fall als sorgeberechtigter Elternteil verpflichtet die Geburt binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt anzumelden. Bringen Sie hierzu die Geburtsanzeige, welche von einer anwesenden Hebamme ausgefüllt und unterzeichnet wurde, mit sowie die zur Beurkundung benötigten Unterlagen (beachte hierzu das Merkblatt „Informationen zur Geburtsbeurkundung“).
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Geburtsbeurkundung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1582
und -1581
Fax: (0911) 974-1595
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 215
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Herr N.N.
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1582

Fax: (0911) 974-1595

E-Mail senden


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Frau Friedl
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1597

Fax: (0911) 974-1595

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:
Die Abholung der Geburtsurkunden für Neugeborene kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Ebenso sind Terminvereinbarungen für Erklärungen zur Namensführung eines Kindes möglich.
 
Dies gilt zum Beispiel für:
  • Namenserteilung durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil
  • Einbenennung durch die Mutter und deren Ehemann 
  • Wahl eines ausländischen Rechts
Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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Infoblatt:
Merkblatt zur Geburtsbeurkundung (pdf, 0,04 MB)
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