Panoramabild der Stadt Fürth, Link zur Startseite
Fürther Rathaus Wirtschaft Stadtentwicklung Leben in Fürth Tourismus eDienste

Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

A : B : C : D : E : F : G : H : I : J : K : L : M
N : O : P : Q : R : S : T : U : V : W : X : Y : Z

 

STICHWORTSUCHE
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Ausländer, die für dauernd in Deutschland leben (seit mindestens acht Jahren) haben grundsätzlich einen Anspruch auf Einbürgerung. Ausländer, die nicht alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können auf Antrag eingebürgert werden, wenn sie sich seit acht Jahren in Deutschland aufhalten. Für Asylberechtigte, andere Flüchtlinge und Staatenlose ist die Aufenthaltsdauer auf sechs, für Deutschverheiratete auf drei Jahre verkürzt. Informationen dazu gibt es im Bürgeramt, Abteilung Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten im Bürgeramt

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2358
Fax: (0911) 974-2359
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
2. Stock, Zimmer 237 und 238
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr. Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr. Mittwoch kein Parteiverkehr. Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Barrierefreier Zugang? ja
Übergeordnete Dienststelle
Bürgeramt Süd
Zurück Kontakt exportieren drucken
Infoblatt:
Merkblatt zur Staatsangehörigkeit eines Kindes (pdf, 0,05 MB)
Staatsangehörigkeitsrecht – Einbürgerungen (pdf, 0,06 MB)
ImpressumAllg. DatenschutzinfoDatenschutz i. d. Fachbereichen
2024© Stadt Fürth
Sitemap Home Kontakt
Schnellsuche
erweiterte Suche
Schnelleinstieg
Online-Terminvergabe
Ämtersuche