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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Trauerfall
Sterbefälle von Personen, die in Fürth verstorben sind, werden beim Standesamt Fürth beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Weitere Informationen und Hinweise über vorzulegende Dokumente für die Sterbefallbeurkundung erhalten Sie über das untenstehende Merkblatt.
Broschüren:
Was ist bei einem Sterbefall zu tun? (pdf, 0,18 MB)
Formulare:
Schriftliche Sterbefallanzeige für Bestattungsunternehmen (pdf, 0,16 MB)
Infoblatt:
Benötigte Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalles (pdf, 0,04 MB)
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