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6.2.2015 - Bauprojekte

Weiterer Prozesserfolg

Erneut punktet die Kleeblattstadt gegenüber der Deutschen Bahn (DB): Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat diese Woche voll umfänglich die Auffassung der Stadt bestätigt, dass sie Ansprüche auf den Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zum umstrittenen S-Bahn-Verschwenk hat. 

Diese Grafik zeigt den von der Deutschen Bahn geplanten und von der Stadt Fürth abgelehnten Verschwenk der neuen S-Bahn-Linie ins Knoblauchsland. Grafik: Baureferat der Stadt Fürth

Diese Grafik zeigt den von der Deutschen Bahn geplanten und von der Stadt Fürth abgelehnten Verschwenk der neuen S-Bahn-Linie ins Knoblauchsland. Grafik: Baureferat der Stadt Fürth

Die Unterlagen, die die Stadt Fürth einsehen will, betreffen insbesondere sämtliche maßgeblichen Kostenschätzungen und –einzelberechnungen, unter anderem für die Grunderwerbspreise der jeweiligen Grundstücke sowie Unterlagen zum Betriebsprogramm und Bauumfang.

Zudem hat das OVG – über die bereits vom Verwaltungsgericht Berlin ausgesprochenen Pflichten der Bahn hinaus – das Verkehrsunternehmen verurteilt, auch das Rahmengutachten aus dem Jahr 2010 für die Landwirtschaftsflächen der Stadt Fürth zuzuleiten. Oberbürgermeister Thomas Jung findet es "außerordentlich bedauerlich", dass die Bahn ihre Unterlagen geheim hält und so die Stadt zwingt, mit hohem und mühevollem Aufwand ihre Rechte auf dem Klageweg durchzusetzen. "Die Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer Mosaikstein für eine erfolgreiche Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Nun erhalten wir die Möglichkeit, Einblick in bislang von der DB vorenthaltene Unterlagen zu nehmen und die Berechnungen der jeweiligen Kosten-Nutzen-Analysen sehr genau zu prüfen", so Jung.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der die Stadt Fürth in Sachen S-Bahn-Verschwenk vertritt, ergänzt: "Die Handhabung der UIG-Anträge durch die DB lässt deutlich erkennen, dass für das Planfeststellungsverfahren maßgebliche Unterlagen vorenthalten werden sollen. Die Gründe sich aus meiner Sicht offensichtlich. Denn aus diesen Unterlagen dürfte im Ergebnis unzweifelhaft hervorgehen, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Verschwenktrasse nicht hätte erlassen werden dürfen."

Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Stadt Fürth hofft nun, dass sich nicht nun auch noch eine dritte Instanz mit der Frage des Rechts auf Information befassen muss.

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