Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, z. B. Ihre Anfangsbuchstaben, die Abkürzung Ihrer Firma oder Ihr Geburtsdatum oder auch die Kennzeichen eines früheren Zulassungsbezirks?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.
Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
Die Zulassungsbehörden bieten einen Onlinedienst im Internet an. Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Bei finanzierten Fahrzeugen empfiehlt die Stadt Fürth vor dem Besuch in der Zulassungsbehörde nachzufragen, ob die Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits eingetroffen sind. Alle Informationen dazu.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzug bei der KFZ-Zulassung
SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren. - Vollmacht und Lastschrifteinzug für KFZ-Steuer
Wenn Sie ein Auto von einem Bevollmächtigten, zum Beispiel einem Autohaus, zulassen, ab- oder ummelden lassen möchten, können Sie dieses Formular verwenden.
Stand: 09.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Zulassungsbehörde (KFZ)
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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