Naturschutz
Zum Schutz der wertvollen Natur, ausgewiesener Biotope und der Artenvielfalt gibt es zahlreiche Regelungen. Hier erfahren Sie, wie Sie zum Erhalt von Flora und Fauna beitragen können.
Das richtige Verhalten in der Natur
Die ausgedehnten Fürther Grünflächen und Landschaftsschutzgebiete sind ein wahrer Segen für die Naherholung. Gleichwohl beherbergen sie eine reichhaltige Tier- und Pflanzenwelt, die es zu schützen gilt. Insoweit bittet die Stadt Fürth darum, das Bayerische Naturschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Das bedeutet auch, etwaigen Müll und Zigarettenstummel nicht achtlos zu entsorgen.
Des Weiteren betrifft dies die folgenden Regelungen:
In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen Sie keine
- Bäume (außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Grundflächen)
- Hecken
- lebende Zäune
- Gebüsche oder andere Gehölze
abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen. Dieses Verbot gilt nicht für schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses und für Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
In der Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte dürfen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Dies gilt außerdem für Grünland in der Zeit des Aufwuchses von Anfang April bis Ende Oktober.
Freilaufende Hunde schrecken nicht selten Schafherden und wildlebende Tiere in ihren Rückzugsgebieten auf. Im Frühsommer bekommen die meisten Wildtiere ihren Nachwuchs. Daher sollten Hundehalterinnen und Hundehalter vom 1. April bis 15. Juli ihre Tiere auf Naturflächen grundsätzlich anleinen. Bitte sorgen Sie zudem dafür, dass Ihr Hund innerhalb der betroffenen Gebiete auf den Wegen bleibt und entfernen Sie anfallenden Hundekot. Verunreinigungen von Gemüseanbaugebieten und Futterwiesen durch Hunde können dazu führen, dass Futter- und Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr geeignet sind.
Die beiden Fürther Storchenschutzgebiete (im Rednitz-/Regnitzgrund) dürfen in der Zeit vom 1. März bis 31. August nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden. Markierungen vor Ort weisen darauf hin. Es besteht zudem eine Anleinpflicht für Hunde.
Im Landschaftsschutzgebiet ist das Parken grundsätzlich verboten. Müll gehört, wie in allen Bereichen der Stadt, gerade hier in Abfalleimer oder muss wieder mitgenommen werden.
Drohnenflüge sind im Landschaftsschutzgebiet verboten. Darunter fallen auch der gesamte Fürther Talgrund und die Nebentäler sowie die Waldgebiete. Allgemeine Hinweise zum Thema Drohnen entnehmen Sie bitte der Website der Deutschen Flugsicherung.
Beim Geocaching sind die allgemeinen naturschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. So dürfen bewegliche Sachen (wie der Cache eine ist) nur an Stellen platziert werden, die sich innerhalb einer dafür vorgesehenen Einrichtung befinden.
Für viele gehört Mountainbiking zur Erholung in der Natur. Im Stadtwald gibt es mittlerweile spezielle Trails. Abseits der Wege dürfen Sie nicht fahren.
Bäume sind oft geschützt
Bäume tragen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Abkühlung in den heißen Sommermonaten bei. Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Lebensraum für Vögel, Kleintiere und Insekten. In Fürth sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter und alle Ersatzpflanzungen geschützt. Näheres regelt die Baumschutzverordnung.
Förderprogramm "Fürth blüht auf"
Sie besitzen Haus und Grund? Dann profitieren Sie von der städtischen Umweltförderung "Fürth blüht auf". Mit hunderten bis tausenden Euros unterstützt die Stadt Fürth Sie bei der Begrünung. Dabei kann es sich um Baumpflanzungen, das Anlegen von insektenfreundliche Blühflächen, Entsiegelungsmaßnahmen oder Dach- und Fassadenbegrünungen handeln.
Für Landwirtschaftsbetriebe
Das sogenannte Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) erhält und verbessert ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind (extensive Landwirtschaft).
Betriebe, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Das Förderprogramm wendet sich hauptsächlich an die Bewirtschafter der Flächen. Gefördert werden vorrangig bereits ökologisch hochwertige Flächen in einer festgelegten Gebietskulisse. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens fünf Jahre.
In unserer Stadt nehmen an den Fördermaßnahmen bereits über 20 Betriebe teil und bewirtschaften fast 120 Hektar im Sinne der Artenvielfalt.
Bei Interesse und Fragen berät Sie die Abteilung Naturschutz gerne.
Nach dem "Vertragsnaturschutzprogramm Wald" (VNP Wald) können konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen im Wald gefördert werden, die der Umsetzung von Zielen des Natur- und Artenschutzes dienen. Diese sind beispielsweise das Belassen von Totholz oder Biotopbäumen, der Erhalt von Biberlebensräumen und der Nutzungsverzicht.
Bei Interesse und Fragen berät Sie die Abteilung Naturschutz gerne.