Umgestaltung Hornschuchpromenade
Der gesamte öffentliche Raum – Grünanlagen, Fuß- und Radwege sowie Straßenzüge – im Bereich um die Hornschuchpromenade und Willy-Brandt-Anlage wird umgestaltet.
Ziele
Die überregional bedeutenden Straßenzüge Hornschuchpromenade, Königswarterstraße und Rudolf-Breitscheid-Straße wurden im ausklingenden 19. Jahrhundert mit repräsentativen Mehrfamilienwohnhäusern im Stil des Historismus und des Jugendstils erbaut und rahmen die frühere Trasse der Ludwigseisenbahn, auf der sich heute die Willy-Brandt-Anlage befindet.
Als Fürther Prachtstraßen wurden sie zu einem wichtigen Wahrzeichen der Stadt und gelten gleichzeitig auch als beliebte Wohnadresse in einem hochwertigen Umfeld, das sich zudem durch hohe Zentralität mit fußläufiger Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs und aller Geschäfte des alltäglichen Bedarfs auszeichnet.
Die ungeordnete Verkehrssituation mit hohem Parkdruck und einer Grünanlage, die ein Stück weit noch vom Charme vergangener Tage lebt, führen jedoch seit langem zu Beschwerden. So ist es nun ein wichtiges Ziel der Stadt, durch Neuordnung und Umgestaltungsmaßnahmen sowohl des Straßen- als auch des Grünraums, den Standort als lebendiges, attraktives Wohn- und Wirtschaftsquartier zu erhalten und weiter zu verbessern.
Die Eckpfeiler der künftigen Planungen
Umgesetzt werden soll die geplante Aufwertung durch die Neuordnung der Verkehrsströme verbunden mit der erforderlichen Neuordnung des ruhenden Verkehrs zwischen der Gabelsberger Straße und der Pickertstraße, sowie der Umgestaltung der historischen Grünanlage zwischen den Straßenzügen bzw. Parkplätzen. Den alten Baumbestand und die Luisenanlage gilt es dabei zu schützen, die Wege neu zu strukturieren und neue Nutzungsangebote zu eröffnen. Den Belangen der Feuerwehr zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges ist bei der Neuordnung und -gestaltung der Straßenräume Rechnung zu tragen.
Die Straßenabschnitte der Hornschuchpromenade und der Königswarterstraße zwischen Pickert- und Jakobinenstraße bleiben jedoch unsaniert, um die Forderungen von Anwohnenden nach mehr Stellplätzen im öffentlichen Raum im direkten Umfeld von ihren Wohnungen umzusetzen. Diese Planungseinschränkung stellt einen Kompromiss zwischen der Stadt und der Bayerischen Staatsregierung dar, der auf der Grundlage einer Petition der Anwohnerschaft getroffen wurde. Dem zentralen Punkt des Kompromisses, wonach 40 Stellplätze zu erhalten sind, kann damit Rechnung getragen werden. Bei einer Umgestaltung des gesamten Straßenraums hätten diese, um den Erfordernissen eines zweiten Rettungsweges gerecht zu werden, entfallen müssen.
Straßen- und Verkehrsneuordnung
Zur Entlastung der Straßenzüge vom ruhenden Verkehr rund um die Willy-Brandt-Anlage wurde bereits im Jahr 2016 vom Fürther Stadtrat beschlossen, ein Parkhaus an der Gebhardtstraße zu errichten. Im Zuge der Vorplanungen zur anstehenden Straßenneuplanung in diesem Bereich wurde eine Parkraumanalyse durchgeführt, die wiederum die Planungen der Stadt bestätigt hat. Eine vergleichsweise hohe Anzahl an Fahrzeugen wurden über den gesamten Erhebungszeitraum von mehreren Tagen nicht bewegt. Gerade diesen Dauerparkern wird nun ein witterungsgeschützter Stellplatz für ihr Fahrzeug im Parkhaus angeboten. Zusammen mit dem Parkhaus Hornschuchcenter, das ebenfalls Dauerstellplätze offeriert, sind diese Stellplätze für Anwohner in circa 300 Meter fußläufiger Entfernung zu erreichen.
Solche Einzugsbereiche werden in der Stadt- und Verkehrsplanung auch bei der Erreichbarkeit von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs angewandt. Das Be- und Entladen vor der eigenen Haustür bzw. in unmittelbarer Nähe wird nun durch die Einführung eines Parkraummanagements gewährleistet, so dass Anwohner und Gewerbetreibende auch weiterhin die Möglichkeit haben, im direkten Umfeld der eigenen Wohnung oder Firma Parkplätze und Lieferzonen zu finden und diese entsprechend zu nutzen.
Informationen zu Anwohnerstellplätzen im Parkhaus "Jakobinenstraße"
Erhalt des historischen Baumbestands und der Luisenanlage
Bei der Umgestaltung der Willy-Brandt-Anlage wird der Erhalt des historischen Baumbestands – auch angesichts des Klimawandels - von übergeordneter Bedeutung sein. Zukünftig sollen weitere Stammschädigungen durch Anfahren und Verdichtung des Oberbodens sowie durch das Befahren der Baumscheiben, wie dies derzeit noch durch ungeordnetes Parken festzustellen ist, vermieden werden. Anstehende Baumaßnahmen werden im Kronentraufbereich sicherlich zunächst eine Stresssituation für die Bäume darstellen, langfristig kann jedoch durch eine Verbesserung der Bodensituation auch eine deutliche die Standortqualität erhöht werden.
Die historische Luisenanlage soll ebenso erhalten und im Zuge der Gesamtgestaltung wieder in Wert gesetzt werden
Umgestaltung der Willy-Brandt-Anlage
Eine zentrale Wegeachse, wie im zweiten Bürgerworkshop gewünscht, wird in Erinnerung an die historische Eisenbahntrasse ausgebildet. Daran werden weitere Elemente zur Ausstattung mit Beeten, Sitzbänken oder Spielgeräten angelagert. Auch Querwegeverbindungen und Flächen für Außengastronomie tragen zur Aufwertung bei.
Aktueller Stand
Die Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche "Willy-Brandt-Anlage" und das Stimmungsbild zur Verkehrsneuordnung wurden von einem externen Planungsbüro ausgewertet.
Nach langen, auch kontrovers geführten Diskussionen in Gesellschaft und Stadtrat wurde von den städtischen Gremien beschlossen, das Konzept der Verwaltung zur Verkehrsneuordnung weiterzuverfolgen. Ausführliche fachliche Darlegungen und die Prüfung unterschiedlicher Planungsvarianten sind der Vorlage zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 10. November 2021 zu entnehmen.
Nach Beschluss der Vorplanungen zur Verkehrsneuordnung im Februar 2023 erfolgte im Dezember des gleichen Jahres die Projektgenehmigung für die Tiefbauarbeiten.
Die Gehwege werden auf eine Breite von mindestens 2,50 Meter verbreitert, gefolgt von Parkplätzen mit einer Breite von zwei Metern. Die Fahrbahn beträgt 3,50 Meter. Für Aufstellflächen entlang von Außenwänden muss zusätzlich zur Mindestbreite von 3,50 Metern auf der gebäudeabgewandten Seite ein mindestens zwei Meter breiter hindernisfreier Geländestreifen vorhanden sein.
Im Zuge der Gehwegverbindung durch die Hornschuchpromenade von der Kirchenstraße bis zur Jakobinenstraße werden an den signifikanten Querungsstellen für Fußgänger in der Hornschuchpromenade und in der Luisenstraße Aufpflasterungen vorgesehen, um den Fußgängerverkehr zu stärken und den motorisierten Individualverkehr zu entschleunigen. In der Luisenstraße wird die Fahrbahn auf 5,50 Meter verschmälert und die Gehwege im Vorgriff auf die "Grüne Achse" deutlich verbreitert.
Das Einbahnstraßensystem entgegen des Uhrzeigersinns bleibt erhalten. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit wird aufgrund des hohen Fußgängeranteils und der Steigerung der Aufenthaltsqualität von Tempo 30 auf Tempo 20 reduziert.
Zwischen der Gabelsberger Straße und der Pickertstraße erfolgt für die Straßenabschnitte der Rudolf-Breitscheid-Straße, der Hornschuchpromenade und der Königswarterstraße eine Neuordnung des Verkehrs.
Um den Anforderungen des Baumschutzes und den aktuell geltenden Rechtsgrundlagen insbesondere hinsichtlich der Belange der Feuerwehr Rechnung zu tragen, muss die Anzahl der Parkplätze reduziert werden. Die Anordnung der Parkplätze erfolgt somit, im Vergleich zu heute, nur noch auf der den Gebäuden zugewandten Seite.
Im gesamten Untersuchungsgebiet wird Bewohnerparken angeordnet. Werktags dürfen von 9 bis 18 Uhr maximal 50 Prozent der Parkflächen und werktags von 18 Uhr bis 9 Uhr sowie sonn- und feiertags maximal 75 Prozent der Parkflächen entsprechend der VwVStVO zu § 45 StVO für Bewohner reserviert sein.
Damit wird weiterhin Kurzzeitparken in der Hornschuchpromenade möglich sein.
Die Straßenabschnitte der Hornschuchpromenade und der Königswarterstraße zwischen Pickert- und Jakobinenstraße bleiben jedoch unsaniert, um die Forderungen von Anwohnenden nach mehr Stellplätzen im öffentlichen Raum im direkten Umfeld von ihren Wohnungen umzusetzen. Diese Planungseinschränkung stellt einen Kompromiss zwischen der Stadt und der Bayerischen Staatsregierung dar, der auf der Grundlage einer Petition der Anwohnerschaft getroffen wurde. Dem zentralen Punkt des Kompromisses, wonach 40 Stellplätze zu erhalten sind, kann damit Rechnung getragen werden. Bei einer Umgestaltung des gesamten Straßenraums hätten diese, um den Erfordernissen eines zweiten Rettungsweges gerecht zu werden, entfallen müssen.
Somit entfallen statt der geplanten 220 Stellplätze nur 180. Davon unbenommen erfolgt eine Überkompensation durch das neue nahegelegene Parkhaus Jakobinenstraße.
Es werden Radabstellanlagen in regelmäßigen Abständen im Verlauf der Hornschuchpromenade und der Königswarterstraße platziert.
Aus historischen Gründen und zur Unterstützung des Gesamtbildes dieses bedeutenden Ensembles ist für die Fahrbahn die Verwendung von geschnittenem Granitgroßpflaster in Reihen vorgesehen. Die Pflasterung aus Großsteinen im Fahrbahnbereich entspricht dem historischen Erscheinungsbild der Prachtstraßen und soll ein harmonisches Gesamtbild des Denkmalensembles schaffen.
Für die Pflasterung der Parkplatzflächen ist die Verwendung von gebrauchtem Kopfsteinpflaster vorgesehen, das soweit möglich aus dem örtlichen Bestand wiederverwendet werden soll. Die Gehwege sollen in einem farblich changierendem Plattenbelag ausgeführt werden, an dem seitlich zu den Fassaden ein breiter durchgängiger Kleinsteinstreifen aus Granit anschließt, der die teilweise vorhandenen Vor- und Rücksprünge der Fassaden und Außentreppen ausgleicht.
Aufgrund der erforderlichen Umplanungen zum Erhalt der von den Anwohnern geforderten Stellplätze konnte der ursprünglich geplante Baustellenstart im Herbst 2024 nicht erfolgen. Ein Start der Maßnahmen ist nach der Kirchweih im Herbst 2025 vorgesehen.
Die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Grünanlage erfolgten basierend auf den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung separat nach der Beschlussfassung zum Themenbereich Verkehr. Bedingt durch die Reduktion von Parkplätzen werden nun 2.500 Quadratmeter zusätzliche Grünfläche gewonnen. Bei Neuordnung und -gestaltung des gesamten Straßenraums hätten 3000 Quadratmeter Grünfläche verwirklicht werden können.