
© Stadt Fürth, StEF
Hauptkläranlage Fürth Freiflächen-Photovoltaikanlage
In der Hauptkläranlage der Stadt Fürth wurde eine photovoltaische Freiflächenanlage mit einer Fläche von ca. 1.200 Quadratmetern auf dem Hang neben den neuen Nachklärbecken errichtet.
Ziel: Die energieautarke Kläranlage
Die Stadtentwässerung Fürth (StEF) investiert jetzt schon sehr stark in regenerative Energiequellen und Maschinen mit geringerem Stromverbrauch und bereitet sich auf das ein sogenanntes Energiemanagement/-audit und die Klimaneutralität vor.
Der Eigenversorgungsgrad in der Kläranlage liegt derzeit bei rund 80 Prozent elektrischer Energie und im Bereich der thermischen Energie bei nahezu 100 Prozent.
Angestrebt ist eine Energie autarke Kläranlage. Dies bedeutet allerdings nicht, eine völlige Unabhängigkeit von extern zugeführter Energie. Das Ziel ist vielmehr, dass bei kumulierender Energieberechnung im Jahresmittel eine Nullsumme bzw. ein Überschuss an Energie ausgewiesen werden kann.
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
Um diese “relative Autarkie” in der Hauptkläranlage der Stadt Fürth zu erreichen, wurde neben den bereits bestehenden Gasmotoren, die sowohl Prozesswärme als auch elektrische Energie erzeugen, eine photovoltaische Freiflächenanlage mit einer Fläche von circa 1.200 Qudratmetern auf dem Hang neben den neuen Nachklärbecken errichtet.Dabei bietet der Hang, durch die Ausrichtung nach Süden und seine Neigung eine optimale Voraussetzung zur elektrischen Energiegewinnung.
Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Veränderungen, insbesondere bei der Strompreisentwicklung und den zur Verfügung stehenden Energieträgern, kam es zu erheblichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren. Deshalb wurde die zunächst mit einer Leistung von 280 kWp geplante PV-Anlage aufgrund von weiterentwickelten technischen Vorgaben und durch leistungsfähigere Module auf nunmehr 490 kWp Leistung ausgelegt.
Mit Beschluss des Werkausschusses vom 19. Juli 2023 wurde die StEF beauftragt, die Maßnahme “Hauptkläranlage Fürth – Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage” auszuführen. Die Gesamtkosten werden mit rund 1.000.000 Euro veranschlagt. Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2025 geplant. Die StEF leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Gesetzliche Grundlagen
Am 5. November 2024 wurde die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) vom Rat der Europäischen Union am 5. November 2024 beschlossen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 1.Januar 2025 trat sie nun in Kraft. Als Richtlinie der Europäischen Union ist sie in Deutschland bis spätestens zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen.
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Umwelt und die Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Ein wesentlicher Punkt ist auch die Verpflichtung zu Energieaudits für kommunale Abwasserbehandlungsanlagen und Kanalisationen im Abstand von 4 Jahren (Art. 11 (1)). Der Anteil des Einsatzes von Energie aus erneuerbaren Quellen soll von 2030 (20 Prozent) über 2035 (40 Prozent) und 2040 (70 Prozent) bis 2045 (100 Prozent) gesteigert werden.
Diese Betrachtung bezieht sich allerdings auf die komplette nationale Ebene, das heißt, es wird nach dieser Vorgabe nicht jeder Abwasserbetrieb isoliert betrachtet, sondern alle bundesweiten Abwasseranlagen zusammen – die Umsetzung dieser Forderung ist eine der spannendsten aktuellen Verwaltungsherausforderungen (Art. 11 (2)).
Es ist aber davon auszugehen, dass die Auditoren diese Grenzwerte aufgreifen und auf deren Erreichung vor allem bei den großen Abwasserbehandlungsanlagen hinwirken werden. Für die Umsetzung der Energieneutralität muss man den Stand der Regelungen abwarten.
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Zeitplan
Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2025 geplant.
Kosten
Die Gesamtkosten werden mit rund einer Million Euro veranschlagt.
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