Privates Bauen
Alle Informationen zu den ermittelten Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses und weitere Informationen rund um das Thema "Bauen in Fürth"
Bauanträge und Bauberatung
Ehe der Hausbau startet, müssen eine Baugenehmigung und eine Baufreigabe vorliegen. Alle Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsicht. Hier erhalten Sie auch Beratung über alle weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen.
Auskünfte über den Bearbeitungsstand ihrer beantragten Vorhaben erhalten Sie online über Plattform Bau ONLINE der Stadt Fürth. Selbstverständlich werden alle Sicherheitsaspekte wie Authentifizierung und gesicherte Übertragung berücksichtigt.
Für die Realisierung eines Bauvorhabens ist neben der Genehmigung auch die Entwässerungserlaubnis zwingend notwendig. Ohne diese darf nicht gebaut werden. Alles Informationen erhalten Sie bei Stadtentwässerung.
Sie wollen eine Baustelle einrichten, die öffentliche Gehwege oder Straßen in Anspruch nimmt? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Zuständig ist hierfür das Tiefbauamt.
Der Antrag zur Herstellung oder Erweiterung einer Zufahrt wird im Sachgebiet Straßen- und Brückenneubau von der Fachgruppe Anliegerleistungen bearbeitet.
Der Antrag zur Herstellung eines Gehweges wird im Sachgebiet Straßen- und Brückenneubau von der Fachgruppe Anliegerleistungen bearbeitet.
Ein Kataster zeigt für das gesamte Stadtgebiet geeignete Standorte an.
Zum Solar- und Gründachkataster.
Die Stadt Fürth wird Aufgrabungen, die im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis 14. Februar 2025 durchgeführt werden sollen, nur noch in begründeten Ausnahmefällen genehmigen. In den vergangenen Wintern gab es immer wieder Schwierigkeiten mit dem Verschließen von Aufgrabungen.
Eine dauerhafte und verkehrssichere Verschließung von Aufgrabungen in der Winterzeit ist nicht möglich, da
- gefrorenes Füllmaterial nicht ausreichend verdichtet werden kann,
- für das Betonieren unter 5°C Lufttemperatur besondere Maßnahmen bei der Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung getroffen werden müssen und
- Bettungsmörtel nicht auf gefrorener Unterlage eingebaut werden darf.
Zudem ist im genannten Zeitraum kein Heißasphalt zu beziehen.
Ein zunächst provisorisches Schließen und nach der Frostperiode erneutes Öffnen um die fachmännische Wiederherstellung der Aufgrabung gewährleisten zu können, verursacht dem Bauherrn nahezu doppelte Kosten. Ein Offenhalten der Aufgrabung bis zum Ende der Winterzeit ist im Regelfall nicht möglich.
Werden für Aufgrabungen Anträge auf Verkehrsrechtliche Anordnungen und/oder Sondernutzung gestellt, so ist zu begründen, warum das Vorhaben unaufschiebbar ist. Werden im Ausnahmefall Genehmigungen erteilt, ist im Winter die doppelte Kaution zu leisten. Der größere Abstimmungsaufwand der Fachleute im Tiefbau- und im Straßenverkehrsamt bedingt in der Regel auch höhere Verwaltungsgebühren.
Grundstückskauf
Wohnbaulücken-Kataster
Der Wohnbaulücken-Kataster zeigt im Überblick das verfügbare Potenzial von bislang unbebauten Baugrundstücken auf, die sofort oder in absehbarer Zeit grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet sind.
Grundstücksmarktbericht
Der Grundstücksmarktbericht gibt einen Überblick über den Grundstücksverkehr und die Preisentwicklung der verschiedenen Immobilien im Stadtgebiet Fürth.
Bodenrichtwertkarte
Die Bodenrichtwertkarte gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Grundstückswerte unter Beachtung lokaler Besonderheiten bei Lage und Zustand des Grundstücks im Stadtgebiet Fürth.