Denkmalschutz für Bauherren
Kurzinformation für Haus- und Wohnungseigentümer zu den Themen Denkmalschutz und Fördermöglichkeiten bei Sanierungsmaßnahmen.
Kurzinformation
Denkmalstadt Fürth - die Kleeblattstadt zählt zu den besterhaltenen historischen deutschen Großstädten und zeigt ein bis heute zum Großteil intaktes Stadtbild. Neben der wertvollen historische Bausubstanz machen die idyllischen Höfe einen spezifischen Reiz aus.
Was aber müssen Bauherren über Denkmalschutz wissen?
Seit fast 200 Jahren wird in Bayern Denkmalpflege betrieben. Im Jahre 1973 wurde das Denkmalschutzgesetz erlassen, nach dem wir uns heute richten. Denkmäler sind von Menschen geschaffen und aus vergangener Zeit. Ihr Erhalt liegt aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen und volkskundigen Gründen im Interesse der Allgemeinheit.
Man unterscheidet:
- Baudenkmäler
- Ensembles von baulichen Anlagen
- Bodendenkmäler
Der Artikel 4 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes verpflichtet die Eigentümer und Besitzer von Baudenkmälern zur sachgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung. Der Artikel 6 des Denkmalschutzgesetzes sagt, daß alle Veränderungen an einem Baudenkmal von der Denkmalschutzbehörde erlaubt werden müssen.
Die Gebäude in der Innenstadt sind bis zu 300 Jahre alt. Die meisten davon stehen als Einzelgebäude oder als Teil eines Ensembles unter Denkmalschutz. Sie sind in der sogenannten Denkmalliste aufgeführt. Jedes Gebäude wird darin kurz beschrieben. Zu Fragen bezüglich der Denkmaleigenschaft und der denkmalpflegerischen Auflagen bei Sanierungsvorhaben steht Ihnen die Abteilung Bauaufsicht gerne zur Verfügung.
Der Denkmalschutz gilt nicht nur für die Fassaden und Dächer der Gebäude, sondern auch für die inneren Strukturen und Grundrisse sowie die Ausstattung wie zum Beispiel Türen, Treppen, Verkleidungen, Putze, Böden usw.. Auch die Höfe und Rückgebäude stehen bei Einzeldenkmälern unter Denkmalschutz.
Für alle Maßnahmen ist ein Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis notwendig. Er erfolgt formlos und kann bei der Bauaufsicht eingereicht werden.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz verpflichtet die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden zur sachgemäßen Behandlung und Erhaltung der Bausubstanz. Die angemessene Nutzung eines historischen Gebäudes ist aber nur möglich, wenn hinnehmbare Standards für die Wohnqualität erreicht werden. Auch der Energieverbrauch und die Belastung der Umwelt spielen dabei eine gewichtige Rolle. Energieeinsparung und Denkmalschutz sind nicht unvereinbar. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur energetischen Sanierung müssen alle möglichen Maßnahmen aufgelistet werden. In Zusammenarbeit mit dem Denkmalschützer kann daraus ein Konzept erarbeitet werden, das denkmalpflegerischen, energetischen und finanziellen Ansprüchen genügt.
Ansprechpartner ist die Wohnungsbauförderung der Stadt Fürth.
Wichtige Fördermöglichkeiten
Wer eine unter Denkmalschutz gestellte Immobilie besitzt und das Objekt renovieren, sanieren oder restaurieren möchte, dem stehen dafür unterschiedliche Förderungen von Denkmalimmobilien zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Informieren Sie sich bitte immer rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahme über Fördermöglichkeiten. Sie erhalten bei den jeweiligen Ansprechpartnern auch Informationen über die geltenden Fördervoraussetzungen und die Art der Förderung. Bereits begonnene Projekte sind nicht mehr förderfähig. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Bei Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten sowie bei denkmalgeschützten Anwesen ist unter bestimmten Voraussetzungen die Inanspruchnahme der Sanierungsabschreibung
möglich. Ansprechpartner sind die Finanzämter und Fachbehörden.
In der Wohnungsbauförderung sind bei Einhaltung verschiedener Richtlinien (zum Beispiel Einkommen, Familiengröße, etc.) staatliche Zuwendungen in Form eines zinslosen Baudarlehens oder eines
zinsvergünstigten Darlehens möglich.
Ansprechpartner ist die Wohnungsbauförderung der Stadt Fürth.
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden Fördermittel unter anderem zur Gebäude- und Wohnungssanierung, für den Erwerb von Immobilien sowie zur Unternehmensfinanzierung bereitgestellt. Die Antragstellung kann über die Hausbank erfolgen.
Weitere Informationen unter www.kfw.de
Durch das Bayerische Modernisierungsprogramm kann über zinsvergünstigte Darlehen die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen gefördert werden.
Durch das Landesamt für Denkmalpflege können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zu den Kosten bei denkmalpflegerischen Maßnahmen gegeben werden. Gefördert werden insbesondere Erhaltung, Sicherung und Instandsetzung, Konservierung und Restaurierung von Denkmälern.
Ansprechpartner ist die Wohnungsbauförderung der Stadt Fürth.
Gefördert wird der denkmalpflegerische Mehraufwand der im Rahmen der Sanierung von Denkmälern entsteht.
Ansprechpartner ist die Wohnungsbauförderung der Stadt Fürth.
Innerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete können unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfeldes wie Gebäudesanierungen (als Gesamtmaßnahme), die Gestaltung von öffentlichen und privaten Freiflächen und die Freilegung von Grundstücken gefördert werden. Städtebaufördermittel werden nachrangig, das heißt wenn keine weiteren Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, eingesetzt.
Durch dieses ergänzende Programm der Stadt Fürth können auf nicht sanierungsrelevant eingestuften Gebäuden und Arealen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfeldes gefördert werden.
Hierzu zählen Fassadensanierungen, Hauseingangs- und Fassadenbegrünungen, Sanierungen von historisch wertvoll eingestuften Haustüren und -toren sowie die Neugestaltung, Entsiegelung und Zusammenlegung von Innenhöfen.
Sanierungsvorbereitungs- und Wohnumfeldverbesserungsprogramm