Solaranlagen auf denkmalgeschützten Dächern
Im Rahmen des kommunalen Denkmalkonzepts (KDK) werden Anträge für die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert und zu beschleunigt.
Altstadtquartier
Gebiet zwischen Gustavstraße, Obere und Untere Fischerstraße und Heiligenstraße
Im Jahr 2023 wurde das Bayerische Denkmalschutzgesetz im Hinblick auf die Vereinbarkeit von denkmalschutzrechtlichen Erfordernissen und der Nutzung regenerativer Energien zur Deckung des Eigenbedarfs geändert. Im Rahmen sogenannter “Kommunaler Denkmalkonzepte” (KDK) können nun passgenaue Strategien für die jeweiligen Quartiere entwickelt werden, wie sich entsprechende Anlagen denkmalgerecht integrieren lassen.
Die Initiative der Kirchengemeinde St. Michael, auf ihren denkmalgeschützten Gebäuden am Kirchenplatz mit Photovoltaik arbeiten zu wollen, griff die Stadt Fürth auf und entwickelte mit der Kirchengemeinde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, dem Architekturbüro H2+ und weiteren Partnern ein entsprechendes Kommunales Denkmalkonzept.
So besteht nun die Möglichkeit, zunächst für das Altstadtquartier zwischen Gustavstraße, Obere und Untere Fischerstraße und Heiligenstraße die Prüfung und Genehmigung von Anträgen für die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern und zu beschleunigen. In einem nächsten Schritt soll das Verfahren auf die Gesamtstadt übertragen werden.
Basierend auf einer städtebaulich-denkmalpflegerischen Analyse und einer Bewertung von Solarpotentialen werden Anforderungen an Solaranlagen gebäude- und ortsspezifisch definiert. Anhand eines Kriterienkataloges mit Solarrahmenplan können interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer nachvollziehen, auf welchen Dachflächen und in welcher Form und Größe entsprechender Anlagen für die Stromerzeugung zur Eigennutzung zulässig sind.
Dennoch unterliegt jede Solaranlage der Erlaubnispflicht durch die Untere Denkmalbehörde.
Die Untere Denkmalbehörde berät Sie gerne.