Baustelle HSG und Henri-Dunant-Straße aus der Luft, rechts oben Sozialrathaus

Wohnbaulücken-Kataster

Der Wohnbaulücken-Kataster zeigt im Überblick das verfügbare Potenzial von bislang unbebauten Baugrundstücken auf, die sofort oder in absehbarer Zeit grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet sind.

Das Wohnbaulücken-Kataster der Stadt Fürth informiert über bislang unbebaute Baugrundstücke.

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Der Wohnbaulücken-Kataster zeigt bislang unbebaute Baugrundstücke auf, die sofort oder in absehbarer Zeit grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet sind. Das Kataster enthält Infos zur Lage der Baulücke, zur Größe und eine Objekt-Nummer (Gemarkungs- mit Flurstücksnummer) und Angaben, ob sich das Grundstück im städtischen oder privaten Eigentum befindet.

  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind keine Angaben über Eigentümer und deren Verkaufsbereitschaft enthalten. Bis auf Weiteres stehen jedoch keine durch die Stadt Fürth vermittelbaren Baulücken mehr zur Verfügung.
  • Es können daraus keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche – insbesondere auf Genehmigung eines Bauvorhabens – abgeleitet werden. Eine Bebaubarkeit der im Kataster aufgeführten Grundstücke kann verbindlich immer nur über einen Antrag auf Vorbescheid oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Um das Baulücken-Kataster aktuell zu halten, werden die Grundstücke, die mittlerweile bebaut worden sind, zu gegebener Zeit aus dem Kataster entfernt.
  • Auskünfte zum Baulücken-Kataster erteilt die "Vorbereitende Bauleitplanung", Infos über die Bebaubarkeit gibt es bei der Abteilung "Verbindliche Bauleitplanung".

Haftungsausschluss:
Die Aufnahme von Flächen in das Wohnbaulücken-Kataster erfolgt ohne Gewähr. Eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.

Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer:
Betroffene Grundstückseigentümer haben das Recht der Veröffentlichung Ihres Grundstücks jederzeit zu widersprechen.