Baustelle HSG und Henri-Dunant-Straße aus der Luft, rechts oben Sozialrathaus

Wohnungsbauförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt vor allem Familien mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen beim Hausbau beziehungsweise Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. 

Der Freistaat Bayern unterstützt vor allem Familien mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen beim Hausbau beziehungsweise Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. 
Gegenstand der Programme für die Eigenwohnraumförderung des Freistaats Bayern sind die Bildung von Wohneigentum durch Erstbau, Erst- oder Zweiterwerb.
Darüber hinaus fördert der Freistaat die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
Ansprechpartner für die Förderung von Wohneigentum durch Bau, Erst- oder Zweiterwerb sowie der Anpassung von eigengenutzten Wohneigentum ist die Stadt Fürth.

Die Zuständigkeit für die Förderung des Baus und der Modernisierung von bedarfsgerechten Mietwohnungen sowie der Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung liegt bei der Regierung von Mittelfranken. Auch Studentenwohnheime oder besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung werden mit staatlicher Unterstützung gebaut.