Stadtentwässerung
Die Stadtentwässerung Fürth (StEF) ist zuständig für die Sammlung, Ableitung und Behandlung der im Fürther Stadtgebiet anfallenden Abwässer.
Gemeinsam für eine nachhaltige Wasserwirtschaft – das ist die Mission der Stadtentwässerung Fürth. Als zuverlässiger Dienstleister kümmern wir uns um die Sammlung, Ableitung und umweltgerechte Behandlung aller Abwässer im Stadtgebiet Fürth und darüber hinaus.
Seit 2006 ist die StEF als Eigenbetrieb tätig und gewährleistet eine effiziente Abwasserentsorgung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Mit einem weitverzweigten Kanalnetz von rund 430 Kilometern, einer Kläranlage mit derzeit 278.000 EW (Der Einwohnerwert ist ein Vergleichswert für die in Abwässern enthaltenen Schmutzfrachten.) und einem engagierten Team von circa 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen wir für eine zuverlässige Infrastruktur, die täglich zum Schutz unserer Umwelt beiträgt.
Unsere Organisation gliedert sich in drei Abteilungen: Kanalnetz, Abwasserreinigung sowie Rechnungswesen und Verwaltung. Durch diese klare Organisation stellen wir sicher, dass wir alle Aufgaben effizient und professionell erledigen können.
Kontakt
Die Stadt Fürth erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Entwässerungsanlage eine Entwässerungsgebühr. Um zu einer gerechten Gebührenerhebung zu gelangen, wurde der getrennte Gebührenmaßstab zur differenzierten Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt. Die Höhe der Schmutzwassergebühr (Abwassergebühr) entspricht der entnommen Trinkwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich aus den privaten, versiegelten Flächen (zum Beispiel Dachflächen), die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Beitrags-, Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (BGKS-EWS).
Je Kubikmeter verbrauchten Frischwassers fällt eine Schmutzwassergebühr von derzeit 1,80 Euro (ab 1. Januar 2025 3,60 Euro) an.
Für bebaute oder befestige Flächen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, beträgt die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung aktuell 0,47 Euro (ab 1. Januar 2025 0,87 Euro) je Quadratmeter.
Die zu veranlagenden Flächen werden durch das Selbstauskunftsverfahren ermittelt. Das bedeutet, dass der Gebührenschuldner die erforderlichen Unterlagen der Stadtentwässerung vorlegen muss.
Da bei der Bewässerung des Gartens kein Abwasser in den Kanal geleitet wird, kann mit Hilfe eines Gartenwasserzählers diese Menge bei der Ermittlung der Kanalbenutzungsgebühr unberücksichtigt bleiben. Hierzu ist eine Genehmigung erforderlich.
Mehr zum Antrag auf Einbau bzw. Austausch eines Gartenwasserzählers
Grundstücksentwässerung
Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks hat die Pflicht, sein Anwesen an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. Der Anschluss bedarf einer Genehmigung. Diese ist sowohl bei der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks erforderlich oder wenn bei einem bestehenden Gebäude die Entwässerung geändert wird.
Mehr zu den Anträgen bei der Realisierung eines Bauvorhabens
Stadtentwässerung und Kläranlage
Die Stadtentwässerung Fürth betreibt ein Kanalnetz mit einer Länge von insgesamt rund 430 Kilometern, das einer regelmäßigen Überwachung und Reinigung bedarf, um eventuelle Verschleißerscheinungen festzustellen. Vor der Einleitung in die Regnitz wird das Abwasser zunächst in der Kläranlage in drei Reinigungsstufen aufwendig aufbereitet.
Mehr zur Technik und den Anlagen der Stadtentwässeung Fürth
Die Toilette ist kein Abfalleimer
Was nicht in den Kanal gehört ...
Im Alltag neigen wir dazu, Dinge einfach weg zuwerfen, vergessen aber oft, dass nicht alles in den Kanal gehört. Die Toilette ist kein Mülleimer - das ist eine wichtige Botschaft, die immer wieder ins Bewusstsein gerufen werden muss.
Wussten Sie, dass viele Dinge, die wir die Toilette hinunterspülen oder in den Abfluss werfen, langfristige Auswirkungen auf unsere Umwelt und sogar auf unsere Gesundheit haben können?
Plastiktüten, Tampons, Feuchttücher, Medikamente, Fette und Öle sind nur einige Beispiele für Dinge, die definitiv nicht in den Abfluss gehören.