Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks hat die Pflicht, das Anwesen an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.
Grundstücksanschluss
Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Der Anschluss ist sowohl bei der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks als auch bei Änderungen an der Entwässerung eines bestehenden Gebäudes genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für vorübergehende Anschlüsse.
Entwässerungsgenehmigung
Die Entwässerungsgenehmigung ist ein entscheidender Schritt für die Realisierung Ihres Bauvorhabens. Ohne diese Genehmigung darf nicht gebaut werden. Es empfiehlt sich daher, die entwässerungstechnische Erschließung frühzeitig mit Ihrem Architekten abzuklären.
Was umfasst die Grundstücksentwässerung?
- Entwässerungseinrichtungen wie zum Beispiel WC, Dusche und Spülbecken.
- Regenfallrohre, die das Regenwasser ableiten.
- Grundleitungen, die in der Regel unter der Bodenplatte verlegt und oft schwer zugänglich sind.
- Grundstücksanschluss
Rückstau
Bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen sollten Fachplaner hinzugezogen werden, um Gefahren durch Rückstau zu vermeiden. Wichtig ist außerdem, vorhandene Rückstausicherungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen.
Abwasser aus Industrie und Gewerbe - Indirektleiter
Abwasser aus Industrie und Gewerbe kann Stoffe enthalten, die nicht in die Kanalisation oder direkt in ein Gewässer eingeleitet werden dürfen. Die Stoffe müssen bereits dort, wo sie anfallen, durch eine Abwasservorbehandlungsanlage zurückgehalten werden.
Kontakt
Formulare
Ein Entwässerungsantrag ist sowohl bei der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks erforderlich oder wenn bei einem bestehenden Gebäude die Entwässerung geändert wird.
Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Auch befristete Anschlüsse sind genehmigungspflichtig.
Befristeter Entwässerungsantrag
Der Baubeginn einer Entwässerungsanlage muss spätestens drei Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.
Baubeginnsanzeige
Die Fertigstellung einer Entwässerungsanlage muss bei der Stadtentwässerung angezeigt werden.
Fertigstellungsanzeige
Ein Prüfbericht zur Dichtheitsprüfung der Entwässerungsanlage muss bei der Stadtentwässerung angezeigt werden.
Dichtheitsprüfung
Kanalauskunft
Über eine Kanalauskunft sind alle wichtigen Informationen über Lage und Art des öffentlichen Kanals im Bereich eines Grundstücks erhältlich. Sie ist erforderlich, wenn genehmigungspflichtige Änderungen an einer Grundstücksentwässerungsanlage vorgenommen werden oder auch wenn erstmals ein Anschluss an den öffentlichen Kanal hergestellt werden soll.