Industrieabwässer: Kontrolle und Umweltschutz
Die Einleitung von schadstoffhaltigem Industrieabwasser bedarf der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Industrieabwässer: Kontrolle und Umweltschutz
Industrielle und gewerbliche Abwässer können eine Vielzahl von Stoffen enthalten, die eine direkte Einleitung in die Kanalisation oder in Gewässer problematisch machen. Um Umweltschäden zu vermeiden, müssen diese Stoffe bereits vor Ort in einer Abwasservorbehandlungsanlage zurückgehalten werden. Die Einleitung von schadstoffhaltigem Industrieabwasser bedarf der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Darüber hinaus kann die Stadtentwässerung Fürth (StEF) eine Vorbehandlung verlangen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Entwässerungssatzung eingehalten werden. Bestimmte Stoffe wie Fette, absetzbare Stoffe, Säuren, Laugen, Kraftstoffe und Öle dürfen gar nicht eingeleitet werden. Außerdem darf die Temperatur des Abwassers 35 Grad nicht überschreiten.
Das Labor der StEF überwacht die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte durch Probenahmen bei industriellen Einleitungen, um die Umweltstandards zu gewährleisten.