Plastikrohre im Boden während eines Hausbaus

Rückstau

Zur Sicherung der Entwässerungsanlagen muss der Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer selbst Maßnahmen gegen Rückstau ergreifen, da er für daraus entstehende Schäden haftet.

Rückstau

Ein Rückstau im Kanalnetz kann durch Überlastung oder Verstopfung eines Kanals entstehen. Auch bei planmäßigem Betrieb der Entwässerungsanlagen kann es dazu kommen, da die Kanalisation nicht für die sofortige Ableitung plötzlich auftretender Starkregenereignisse ausgelegt ist. In solchen Fällen steigt der Wasserspiegel im Kanal bis zur Rückstauebene an, die in der Regel der Höhe der Straßenoberkante am Anschlusspunkt an den städtischen Kanal entspricht.

Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren steigt der Wasserspiegel nicht nur im öffentlichen Kanal, sondern auch in den Leitungen der privaten Entwässerungsanlage. Liegen Entwässerungsgegenstände wie Bodenabläufe, Toiletten oder Waschbecken unterhalb der Rückstauebene, besteht die Gefahr, dass Abwasser in tiefer liegende Räume eindringt.

Zur Sicherung der Entwässerungsanlagen muss der Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer selbst Maßnahmen gegen Rückstau ergreifen, da er für daraus entstehende Schäden haftet. Dies kann durch den Einbau entsprechender technischer Vorrichtungen geschehen. Der beste Schutz ist jedoch die Anordnung der Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene. Wenn dies nicht möglich ist oder bewusst vermieden wird, sollte die Sicherung in der Regel durch eine Hebeanlage erfolgen. Nur bei untergeordneten Entwässerungseinrichtungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückstauverschluss nach DIN 1986-100 eingesetzt werden.

Bei Um- und Neubauten sollten Fachplaner hinzugezogen werden, um die Rückstaugefahr zu minimieren. Darüber hinaus ist es wichtig, vorhandene Rückstausicherungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.