Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet dar, welche Flächen von den unterschiedlichen Nutzungen wie zum Beispiel Wohnen, Arbeiten und Freizeit in Anspruch genommen werden sollen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan skizziert die langfristige Vision für die Landnutzung in unserer Stadt. Er definiert grob, welche Flächen für Wohnen, Gewerbe, Freizeit und Natur vorgesehen sind und bildet die Grundlage für Bebauungspläne.
Der Flächennutzungsplan ist der umfassende gemeindliche Entwicklungsplan. Er stellt die Art der tatsächlichen und beabsichtigten Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Dies umfasst nicht nur die bereits bebauten Gebiete, sondern auch die geplante zukünftige Nutzung der unbebauten Flächen, basierend auf städtebaulichen Überlegungen.
Der Flächennutzungsplan zeigt, wo im Stadtgebiet Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete, Grünflächen, Verkehrsflächen und andere Nutzungen vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan ist für Behörden verbindlich, hat jedoch keine direkte Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Bebauungspläne werden in der Regel auf der Grundlage des Flächennutzungsplans entwickelt, um die konkrete Nutzung von Grundstücken festzulegen. Obwohl der Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung entsprechen muss, ist er ein Ausdruck des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dies bedeutet, dass die Gemeinden die Hoheit über die Planung auf ihrem Gebiet haben.
Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, wird der Flächennutzungsplan im Rahmen von Einzeländerungsverfahren oder Berichtigungen fortlaufend aktualisiert (die jeweils letzte wirksame Änderung bzw. Berichtigung können Sie aus der FNP-Legende entnehmen).
Jedermann kann Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten bitte Angaben zum entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen. Die Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan ist kostenlos.
Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplanes ist möglich. Gebühren werden je nach Umfang erhoben.
Die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Internet ist ein zusätzlicher Service der Stadt Fürth. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes hat keinerlei rechtsverbindliche Wirkung und dient nur zur Information.
Die bereitgestellten Daten dürfen nur für nicht kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall bei der Stadt Fürth. Das Stadtplanungsamt stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für Maßhaltigkeit des Planes und für die Vollzähligkeit der Daten wird nicht übernommen.
Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes hat der Landschaftsplan als Bestandteil des Flächennutzungsplanes die Aufgabe, die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen. Der Landschaftsplan der Stadt Fürth wurde von dem Landschaftsplanungsbüro "Freiraum" im Auftrag der Stadt Fürth erstellt und ist in seinen wesentlichen Aussagen in den FNP integriert worden.
Der Flächennutzungsplan ist für die Stadt Fürth und die beteiligten Planungsträger verbindlich. Für die Bürgerinnen und Bürger hat er keine direkte Rechtswirkung. Diese wird erst durch die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) erzeugt.
Flächennutzungsplan Fürth
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