Bauliche Förderprogramme
Ein wichtiger Schwerpunkt der Städtebauförderung ist die Unterstützung von Privatsanierungen.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Städtebauförderung ist die Unterstützung von Privatsanierungen. So können nach Einzelfallprüfung sowohl Objektsanierungen als auch vorbereitenden Gutachten finanziell gefördert werden. Auch Teilmaßnahmen wie Fassadensanierungen oder die Begrünung und Gestaltung von Höfen können über ein kommunales Förderprogramm unterstützt werden.
Privatsanierungen
Förderung von Kurz- und Modernisierungsgutachten im Vorfeld von Sanierungsmaßnahmen, um ein tragfähiges, finanziell eingrenzbares Sanierungskonzept zu entwickeln.
Förderfähig sind sogenannte unrentierliche Kosten, also Kosten, die nicht über Mieteinnahmen, Pachterlöse und andere Fördermittel (zum Beispiel des Sozialen Wohnungsbaus und gegebenenfalls Mittel aus der Denkmalpflege) wieder erwirtschaftet werden können. Städtebau Fördermittel sind nachrangig einzusetzen, Es sind objekt- und einzelfallbezogene Förderbetrachtungen erforderlich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Verbesserung des Wohnumfeldes
Fördermöglichkeiten:
- Sanierung von stadtbildprägenden Fassaden
- Rekonstruktion und Sanierung denkmalgerechter Holztüren und -tore
- Denkmalgerechte Werbeanlagen und Vordächer
- Sanierung von Dacheindeckungen und Dachaufbauten
- Instandsetzung von Rückfassaden, Brandwänden und Stützmauern
- Fassadenbegrünungen
- Hauseingangsbegrünungen
Fördermöglichkeiten:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Hofsituation
- Zusammen- und Freilegung von Flächen, Verbesserung von Zugangsmöglichkeiten, gärtnerische Gestaltung der nutzbaren Freiflächen
- Anlage von Wegen
- Anlage von Kinderspielplätzen
- Gestaltung von Mauern und Gebäudeteilen, Sanierung von Stützmauern, Begrünung von Fassaden (jeweils in begründeten Einzelfällen)