Räumpflicht entlang von Privatgrundstücken
Anliegende an öffentlichen Straßen müssen während der Wintermonate ihre Gehwege schnee- und eisfrei halten - ohne dabei Salz zu verwenden.
Schippen ist Anliegerpflicht
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben die Pflicht, bei Schnee und Eis auf den Gehwegen entlang ihres Grundstücks für sichere Verhältnisse zu sorgen.
In der Reinhaltungsverordnung ist festgelegt, dass die Anliegenden öffentliche Wege entlang ihres Grundstücks mindestens in einer Breite von einem Meter zu räumen haben. Bei Schnee-, Reif- und Eisglätte müssen sie zudem abstumpfende Mittel wie Sand und Splitt streuen.
Das gilt an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Die Maßnahmen sind bis 19 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Wichtig ist auch, dass umweltfreundliche Streumittel verwendet werden. Salz sollte tabu sein, damit keine Schadstoffe ins Erdreich sickern. Ausnahmen gelten nur bei besonderer Wetterlage wie Eisregen, an Treppen oder Steigungen.
Kommt jemand wegen fehlender oder unzureichender Sicherung auf einer Gehbahn zu Schaden, haftet die Eigentümerin oder der Eigentümer bzw. alle Miteigentümer des anliegenden Grundstücks.
Ausführliche Informationen sind im Infoblatt “Winterdienst auf Gehwegen” zu finden.
Streugut für den Winter
Der Bauhof im Tiefbauamt der Stadt Fürth stellt in den Wintermonaten Streugut zur Verfügung, das Grundstückseigentümer und Mieter bei Schnee- und Eisglätte nutzen können. Dazu sind an zahlreichen Standorten in der Kleeblattstadt Behälter aufgestellt.
Unternehmen, die den Winterdienst gewerblich durchführen, dürfen das Streugut nicht nutzen.
Kontakt
Informationen zum Winterdienst
Streugutbehälter
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte ansehen, werden Informationen über Ihre Nutzung an den Anbieter ESRI übertragen und unter Umständen gespeichert. Weitere Informationen
Streustrecken des Winterdienstes der Stadt Fürth
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte ansehen, werden Informationen über Ihre Nutzung an den Anbieter ESRI übertragen und unter Umständen gespeichert. Weitere Informationen
Für den Winterdienst auf allen anderen öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen ist das Tiefbauamt, Abteilung Bauhof verantwortlich. Bei der Durchführung des Winterdienstes werden die zu betreuenden Strecken (Fahrbahnen, Geh- und Radwege) in entsprechende Prioritäten eingeteilt. Eine Übersicht der Fahrbahnen in Priorität 1 zeigt die hier eingebundene Karte.