Finanzielle Hilfe für Familien
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, welche finanziellen Hilfen Familien in Anspruch nehmen können und wo diese zu beantragen sind.
Eltern bekommen vom Freistaat Bayern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr – das heißt vom 13. bis zum 36. Lebensmonat – 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit der Eltern. Der Elterngeldantrag gilt automatisch auch als Antrag für das Familiengeld. Somit ist in der Regel keine extra Antragstellung notwendig.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kindern und Jugendlichen,
- deren Eltern Arbeitslosengeld II vom Jobcenter beziehen,
- die von der Stadt zum Beispiel Wohngeld erhalten
- oder kinderzuschlagsberechtigt sind,
Leistungen für Bildung und soziale sowie kulturelle Teilhabe ermöglicht.
Mit dem Elterngeld unterstützt der Freistaat Bayern Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell, damit sie ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen oder reduzieren können. Auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales erhalten Sie weitere Infos und haben die Möglichkeit, einen Online-Antrag zu stellen.
Um die grundlegende Versorgung sicherzustellen, unterstützt die Familienkasse Familien ab der Geburt des Kindes mit Kindergeld. Alle Infos zum Anspruch und dem Antrag auf Kindergeld finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Ihr Einkommen als Familie nicht reicht, erhalten Sie unter Umständen Familienzuschlag. Im KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit können Sie Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung ermitteln.
Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder den Elternteil finanziell nicht möglich ist.
Weitere Infos finden Sie im Flyer Kostenübernahme für Kindertagesstätten und Tagespflege
Sie können einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und das unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt. Sobald die unterhaltspflichtige Person in der Lage ist, ihre Zahlungspflichten zu erfüllen, werden die Leistungen zurückgefordert.
Stoffwindel-Zuschuss
Mehrweg- statt Wegwerfprodukte: Mit der finanziellen Förderung von wiederverwendbaren Stoffwindeln für Babys unterstützt die Stadt Familien dabei, einen Beitrag zur Abfallvermeidung zu leisten. Die umweltfreundliche Ausstattung wird mit bis zu 60 Euro pro Kind gefördert.