Totalaufnahme des Skateparks an der Charly-Mai-Sportanlage

Gesetzliche Grundlagen der Jugendarbeit

Gesetzliche Grundlagen der Jugendarbeit

Die Abteilung Jugendarbeit erfüllt im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/Sozialgesetzbuch Achtes Buch). Die Jugendarbeit (Paragraph 11 SGB VIII) ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune. Besondere Bedeutung haben die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Paragraph 8 SGB VIII) und die Gleichberechtigung von jungen Menschen. Die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nicht-binären und intergeschlechtlichen jungen Menschen sind zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen ist umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen (Paragraph 9 SGB VIII).

SGB VIII (KJHG)