Schulen
Schulen sind das zentrale Element der städtischen Bildungslandschaft. Im Fokus der Stadt Fürth stehen sowohl moderne und gut ausgestattete Gebäude, wie auch effektive Bildungsprozesse, um Bildungserfolg und Chancengleichheit zu gewährleisten.
Als Sachaufwandsträger ist die Stadt Fürth für die Ausstattung und den Bauunterhalt aller Fürther Schulen verantwortlich. Zuständig ist bei der Stadt Fürth das Schulverwaltungsamt, das dem Referat I zugeordnet ist. Das staatliche Schulamt übt die Schulaufsicht für die Grund- und Hauptschulen aus.
Stabstelle des Bürgermeisters für viele weitere Bereiche des kommunalen Bildungsmanagements, sowohl auf operativer wie auch auf koordinierender Ebene, ist darüber hinaus das Bildungsbüro der Stadt Fürth. Es versteht sich als Unterstützer für lokale Bildungsakteure, die Bildungslandschaft vor Ort in diesem Sinne zu gestalten und auszubauen.
Weitere Informationen
Schulanmeldungen 2024
Informationen und Anmeldetermine der weiterführenden Schulen, der beruflichen Schulen und der Mittelschulen für das Schuljahr 2024/2025.
Informationen zum Schulbeginn 2024
Informationen zum Schulbeginn an den Fürther Gymnasien, Realschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen, der Fachoberschule, der Berufsoberschule, den Grund- u. Mittelschulen und den Förderschulen im Schuljahr 2024/2025.
Bildungspaket
Das Bildungspaket bietet Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Mittagessen und Ausflüge in Kita und Schule, Schulmaterial, Nachhilfe und Zuschüsse für Kurse in Sport, Spiel, Tanz, Musik etc. (15 Euro im Monat).
Ein Flyer informiert über Leistungen, Kontakte und Voraussetzungen zur Beantragung.
Schulwegkosten
Die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum Unterricht an der nächstgelegenen Schule organisiert und finanziert die Stadt Fürth als Träger des Schulaufwands.
Der Schulweg muss dabei länger als zwei (Jahrgangsstufe 1 bis 4) bzw. drei Kilometer (ab Jahrgangsstufe 5) sein.
Schülerinnen und Schüler von der 11. Jahrgangsstufe an sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Teilzeit haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber auf die Erstattung der Schulwegkosten, die eine Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schülerin oder Schüler oder von 490 Euro pro Familie und Schuljahr übersteigen.