Eine Gruppe ausgelassener Schulkinder vor einer Schultafel.

Schulanmeldungen für die ersten Klassen

Die Anmeldung für die ersten Klassen der Fürther Grundschulen findet am Freitag, 21. März, statt.

Leichte Sprache

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden
(BayEUG Art. 35).

  • Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. September 2025 sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2019 geboren sind.
  • Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Ein Kind, das vollzeitschulpflichtig wird oder werden soll, ist von den Erziehungsberechtigten zum Anmeldetermin an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel es seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, oder an einer privaten Grundschule anzumelden (§ 2 GrSO).

Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich an der Grundschule. Kinder mit nachgewiesenem sonderpädagogischen Förderbedarf können von ihren Erziehungsberechtigten auch unmittelbar an einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder staatlich genehmigten privaten Förderschule angemeldet werden.
 

Weitere Informationen

Termin Anmeldung

Die Anmeldung für die ersten Klassen der Fürther Grundschulen findet am Freitag, 21. März, statt.

Ihre Sprengelschule

Es wird gebeten, sich über die Homepage der Sprengelschule zu informieren und bei Bedarf mit der Schule Kontakt aufzunehmen. In der Stadt Fürth können an folgenden staatlichen Grund- und Förderschulen oder Privatschulen Kinder angemeldet werden:

Übersicht über Grund- und Privatschulen

Übersicht über Förderschulen

Kontakt