Eine Gruppe ausgelassener Schulkinder vor einer Schultafel.

Schuleingangsuntersuchung

Mit der Einschulung des Kindes steht auch die Schuleingangsuntersuchung an. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst steht Eltern hierbei zur Seite. 

Ihr Kind kommt bald in die Schule?

Mit der Einschulung des Kindes kommen auch auf die Eltern verschiedene Themen zu – etwa die Schuleingangsuntersuchung. Das Team vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst steht Ihnen hierbei zur Seite. 

Die Schuleingangsuntersuchung ist für Kinder und Eltern eine Hilfestellung, um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für den Schulbesuch relevant sind, rechtzeitig zu erkennen und die Schulfähigkeiten zu prüfen. Das Screening umfasst Seh-, Hör-, Sprach- und Entwicklungstests. Auch die gesundheitliche Vorgeschichte, Gewicht und Körpergröße, Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und der Impfstatus werden erfasst.

Sie werden von uns per Brief automatisch über den Termin zur Schuleingangsuntersuchung informiert. Der Zeitpunkt des Termins richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes. Die Termine finden ganzjährig statt. Bitte beachten Sie, dass der Schule eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden muss. Die Teilnahme ist verpflichtend, ebenso der Nachweis einer letzten altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung (U8/U9). Die Untersuchung und die erhobenen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.

Ab dem Schuljahr 2025/2026 gilt die reformierte Schuleingangsuntersuchung. Die Reform sieht vor, die Kinder ein Jahr vor der Vorschule zu untersuchen und bei einer eventuellen Entwicklungsverzögerung mehr Zeit für Therapie und Förderung zu haben.

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