Finanzielle Hilfen
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und an wen Sie sich wenden müssen, um Leistungen zu beantragen.
Leistungen
Von Asylbewerberleistungen bis Wohngeld: Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten finanziellen Hilfen, die Sie bei der Stadt Fürth beantragen können und erfahren, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist. Um nach weiteren Dienstleistungen zu suchen, nutzen Sie bitte den Behördenwegweiser.
Bitte beachten Sie!
Eine persönliche Vorsprache bei den Ämtern ist nur im Einzelfall und nach Terminvereinbarung möglich.
Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, erhalten Asylsuchende und Geduldete vom Sachgebiet Asylbewerberhilfen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen decken können, können Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Weitere Infos und den Antrag zum Bürgergeld finden Sie auf der Website des Jobcenters.
Regelungen zum Bürgergeld ab dem 1. Januar 2023
Einen Erklärfilm: “Was ist das Bürgergeld?” auf Englisch, Türkisch, Ukrainisch und Russisch finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Zusatzförderung unterstützt Mieterinnen und Mieter, die in Wohnungen leben, die im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert werden. Sie soll ihnen dabei helfen, die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen zu tragen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aufgrund ihres Alters oder durch dauerhafte volle Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten.
Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Wenn es den Angehörigen finanziell nicht zugemutet werden kann, die Bestattung selbst zu bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende Bestattung.
Vergünstigungen
Ermäßigungen für Bus und Bahn, beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder von Veranstaltungen: Menschen mit geringem Einkommen erhalten Vergünstigungen, um aktiv am öffentlichen Leben teilhaben zu können.
Inhaberinnen und Inhaber des Fürth-Passes erhalten in bestimmten öffentlichen und privaten Einrichtungen Nachlässe auf Eintrittspreise, Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren.
Den Fürth Pass erhalten Bürgerinnen und Bürger, die in der Kleeblattstadt gemeldet sind und die:
- laufend Leistungen des Jobcenters Fürth (Arbeitslosengeld II) beziehen.
Ausgabestelle ist in diesem Fall die Bürgerinformation. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und den gültigen Bescheid des Jobcenters mit. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. - Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Diese Personengruppe erhält den Pass im Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten. - keine der vorgenannten Sozialleistungen, jedoch wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Kindertageseinrichtungen) vom Jugendamt der Stadt Fürth erhalten.
In diesem Fall ist die zuständige Sachbearbeitung im Jugendamt die Ansprechperson.
Weitere Infos zum “Fürth Pass” im Behördenwegweiser
Mit dem Fürther Sozialticket können Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen ab Juni 2023 das Deutschlandticket vergünstigt nutzen. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Themenseite zum Sozialticket.