
© Stadt Fürth, Ebersberger
Bayerische Ehrenamtskarte
Mit der bayerischen Ehrenamtskarte würdigt der Freistaat Bayern Menschen, die sich freiwillig engagieren und dadurch einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Sie stellt ein Zeichen der Anerkennung dar und berechtigt zu Vergünstigungen in ganz Bayern, aber auch in der Kleeblattstadt.
Voraussetzungen und Vorteile
Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
- sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
- Inhabende einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
- aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
- als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
- als Reservisten und Reservistinnen regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständige Angehörige eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
- einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
- Inhabende des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für eine mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben,
- Reservisten und Resrervistinnen, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständige Angehörige eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
- Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Mit der Ehrenamtskarte erhalten Sie bei den Akzeptanzstellen viele Vergünstigungen, zum Beispiel:
- attraktive Preisenachlässe von großen Marken und Herstellern
- Vergünstigungen bei Eintrittspreisen staatlicher Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlösser und der Seenschifffahrt
- Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Theater, Freizeitparks)
- Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Einrichtungen und privaten Anbietern, wie zum Beispiel Schwimmbäder, Apotheken, Friseure oder Gastronomiebetrieben
- überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen (zum Beispiel Preisverleihungen, Neujahrsempfängen oder dem Ehrenamtskongress)
Ehrenamtskarte beantragen
Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren – das geht einfach per Online-Verfahren. Mehr zu den Voraussetzungen und dem Antrag erfahren Sie auf unserer Dienstleistungs-Seite.
Ehrenamtskarte als App
Die App gibt einen schnellen, standort-basierten Überblick über die Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Sie ist für Smartphones und Tabelts geeignet.