Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Vorsorgevollmachten, und Betreuungsverfügungen
Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Vorsorgevollmachten, und Betreuungsverfügungen.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Betreuungsbehörden der Stadt Fürth einen hohen Stellenwert. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns sowie über Ihre Rechte nach der DSGVO. Personenbezogenen Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder zu identifizierende natürliche Person beziehen.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth
Die Kontaktadresse der verantwortlichen Stelle lautet:
Stadt Fürth
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-0
E-Mail:
Verantwortliche Dienststelle
Stadt Fürth
Betreuungsbehörde
Kohlenmarkt 3
90762 Fürth
E-Mail:
Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Fürth
Die Kontaktadresse lautet:
Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-1154
E-Mail:
Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Betreuungsbehörde verarbeitet Ihre Daten, um im Rahmen der Beglaubigung der Unterschrift/des Handzeichens unter einer Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung durch die Urkundsperson die Einziehung der fälligen Gebühr zu ermöglichen.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Betreuungsbehörde
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Aufgabe der Betreuungsbehörde gemäß Art. 6 Abs.1 lit. c und e DSGVO i.V.m. §§ 4, 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Kategorien personenbezogener Daten können durch die Betreuungsbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet werden:
Kontakt- und Stammdaten zur Person
Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsname, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte übermittelt.
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO findet nicht statt.
Herkunft der Daten
Die personenbezogenen Daten haben wir von Ihnen im Rahmen der Beglaubigung erhalten.
Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person
Die Bereitstellung der Daten ist für die Durchführung der Beglaubigung und den Einzug der fälligen Gebühren erforderlich. Ohne die Bereitstellung der Daten kann keine Beglaubigung durchgeführt werden.
Speicherdauer Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Betreuungsbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung der eigenen Aufgaben nicht mehr benötigt werden und die rechtlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach den kassenrechtlichen Vorschriften i.V. mit § 147 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) regelhaft 10 Jahre nach Abschluss der Urkundstätigkeit.
Solange die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, besteht nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO kein Recht auf Löschung.
Ihre Rechte
Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DSGVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
Sie haben das Recht Beschwerden beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu erheben.