Blick von schräg oben auf das Fürther Rathaus

Feiertagsrecht

Information nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Anträgen auf Erteilung einer Befreiung nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG)

Informationspflichten - Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO -

Im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung einer Befreiung nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG)

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth

Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: (0911) 974-0
E-Mail: poststellenoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de

Verantwortliche Dienststelle

Stadt Fürth
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
Schwabacher Str. 170
90763 Fürth
Tel.: (0911) 974-1461
E-Mail: oanoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de


2. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Fürth

Die Kontaktadresse lautet:
Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: (0911) 974-1154
E-Mail: dsbnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. Art. 4 BayDSG bzw. Art. 5 des Feiertagsgesetzes erhoben und dienen zur Beurteilung der feiertagsrechtlichen Notwendigkeit des Antrages.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb der Stadt Fürth und zur Erfüllung der o.g. Zwecke verwendet. Es erfolgt eine Abstimmung mit den betroffenen Immissionsschutzbehörden bezüglich der Genehmigungsfähigkeit der beantragten Befreiung.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung der Daten an ein Drittland erfolgt nicht.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages erforderlich ist. 

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen der Betroffenen Person folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Fürth ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 5 Feiertagsgesetz. 

Die Stadt Fürth benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Wenn Sie die erfor-derlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.