Blick von schräg oben auf das Fürther Rathaus

Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Informationen der Stadt Fürth gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit der Erteilung von gaststättenrechtlichen Erlaubnissen.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth, Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz. Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
Schwabacher Str. 170
90763 Fürth
Telefon: (0911) 974-1461
E-Mail: oanoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de


2. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsbehörde Stadt Fürth. Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstraße 86
90762 Fürth
Telefon: (0911) 974-0
E-Mail: dsbnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de


3. Ihre Daten werden für folgende Zwecke erhoben und verarbeitet:

  • Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin
  • Beurteilung der sicherheitsrechtlichen Gefährdungslage
  • Beurteilung, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften der Erlaubniserteilung entgegenstehen
  • Abstimmung mit den betroffenen Sicherheitsbehörden


4. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 2, 9, 11, 12 des Gaststättengesetzes (GastG) bzw. § 3a der Bayerischen Gaststättenverordnung (BayGastV).


5. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergeleitet an:

  • Dienststellten der Stadt, soweit sie diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen
  • Polizeiinspektion Fürth
  • die Finanzbehörden
  • das Gewerbeaufsichtsamt
  • die Industrie- und Handelskammer
  • das Bayerische Rote Kreuz

Eine Datenübermittlung an Länder innerhalb der Europäischen Union kann auf Ersuchen des betreffenden Staates gemäß § 11 b Gewerbeordnung durchgeführt werden.


6. Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland (Land außerhalb der Europäischen Union) übermittelt.      


7. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages erforderlich ist.


8. Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche  Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


9. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 2 der Bayerischen Gaststättenverordnung.

Die Stadt Fürth/ Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.