Blick von schräg oben auf das Fürther Rathaus

Haltung gefährlicher Tiere oder Kampfhunde

Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 (DSGVO) zum Antrag auf Haltung gefährlicher Tieres oder Kampfhunde und zur Erteilung eines Negativzeugnisses für Hunde.

Beantragung eines Negativzeugnisses für einen in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführten Hund. Beantragung einer Erlaubnis nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

Vorbemerkung:

Die Verarbeitung persönlicher Daten fällt an, wenn Sie folgende Anträge stellen:

  • Antrag auf Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art oder eines Kampfhundes,
  • Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses für Ihren Hund, für welchen die Vermutung als Kampfhund gilt.

Im Rahmen der Antragstellung werden zur Identifizierung Ihrer Person folgende Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:

  • Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Zunamen, Anschrift, Telefonnummer, e-Mail-Adresse),
  • Angaben zu Ihrem/Ihren Tier(en),
  • Angaben zur Vorbesitzerin/zum Vorbesitzer,
  • sicherheitsrechtliche Vorfälle bzw. Haltungsauflagen im Rahmen der Hundehaltung


1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Fürth
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
Königstr. 86
90762 Fürth
Telefon: (0911) 974-1461
E-Mail: oanoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de


2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstr. 86
90762 Fürth
Telefon: (0911) 974-0
E-Mail: dsbnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de


3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden im Vollzug des Sicherheitsrechts erhoben, insbesondere um

  • eine Erlaubnis auf Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art oder eines Kampfhundes zu erstellen bzw. den entsprechenden Antrag abzulehnen,
  • ein Negativzeugnis für einen Hund zu erteilen, für welchen die Vermutung als Kampfhund im Sinne des Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (LStVG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gilt bzw. den entsprechenden Antrag abzulehnen,
  • die Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art oder eines Kampfhundes zu untersagen,
  • ein Bußgeldverfahren einzuleiten,
  • ein Zwangsmittelverfahren durchzuführen,
  • Ihnen Auskünfte im laufenden Verfahren erteilen zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 37 Abs. 1 LStVG zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen benötigt.
Für den Vollzug des LStVG und die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ist es erforderlich personenbezogene Daten nach DSGVO zu erheben. Die Gemeinde hat als Sicherheitsbehörde die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten (Art. 6 LStVG).

Ebenso werden Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO zur Erstellung gefahrenabwehrrechtlicher Statistiken genutzt.


4. Kategorien von Empfänger von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Polizei
  • andere Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung, z.B. Kämmerei


5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages erforderlich ist.


6. Betroffenenrechte

Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


7. Pflicht zur Angabe der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass die Nichtanzeige erlaubnispflichtiger Tätigkeiten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auslösen kann.