Jobcenter und Arbeitslosengeld II
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Jobcenter Fürth Stadt mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden umgeht.
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Jobcenter Fürth Stadt mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden umgeht.
Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Jobcenter Fürth Stadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Pfaffinger, Kurgartenstr. 37, 90762 Fürth.
2. Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragten des Jobcenters Fürth Stadt, Frau Höfner und Herrn Kerber, erreichen Sie unter der Postanschrift Jobcenter Fürth Stadt, Kurgartenstr. 37, 90762 Fürth oder unter der E-Mail-Adresse
Jobcenter-Fuerth-Stadt.bDSB @ jobcenter-ge .de
3. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung:
Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Fürth Stadt stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
4. Verarbeitungszwecke
a) Gesetzliche Aufgabenerledigung: Das Jobcenter Fürth Stadt verarbeitet Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Beratungs- und Vermittlungszwecke und die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen sowie für die Gewährung von Insolvenzgeld und vergleichbaren Leistungen.
b) Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit BA: Das Jobcenter Fürth Stadt nutzt zu Vermittlungszwecken die Online-Angebote der BA. Die BA verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf www.arbeitsagentur.de adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus werden anonymisierte Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können. Weitere Einzelheiten siehe „Datenschutzerklärung für Portalnutzer“ unter www.arbeitsagentur.de.
c) automatisierte Entscheidungsfindung: Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen: Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.
Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag.
5. Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Pkt. 4 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die unter Pkt. 8 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters Fürth Stadt an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise: Andere Sozialleistungsträger (z.B. DRV, Krankenversicherung), Zollbehörden (bei Verdachtsfällen der Schwarzarbeit), Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, Ausländerbehörde, KfZ-Zulassungsstelle, Bundeszentralamt für Steuern, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Finanzämter, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Vertragsärzte etc.
Mit Einwilligung des Betroffenen können die unter Pkt.8. genannten Datenkategorien zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters Fürth Stadt an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Schulen etc.
7. Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das Jobcenter Fürth Stadt kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
8. Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter Fürth Stadt verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten:
Das sind beispielsweise Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung:
Das sind beispielsweise Einkommens-, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen /Regressansprüchen, Daten zu Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten
c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit:
Das sind beispielsweise Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber
d) Gesundheitsdaten:
Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA.
9. Betroffenenrechte
a) Auskunft: Jede Kundin / jeder Kunde hat das Recht, vom Jobcenter Fürth Stadt eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten zur eigenen Person verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.
b) Berichtigung/Vervollständigung: Sofern nachgewiesen wird, dass die im Jobcenter Fürth Stadt verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
c) Löschung: Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Pkt. 6. Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
d) Widerruf der Einwilligung: Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
e) Beschwerderecht: Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
10. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) im Jobcenter Fürth Stadt beantragt hat oder vom Jobcenter Fürth Stadt erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können gegen die betroffene Person Sanktionen verhängt werden. Dies bedeutet, dass die Leistungen versagt oder entzogen werden.
11. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles, für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).
Wurden der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.
Fürth, 25.4.2018
C. Pfaffinger
Geschäftsführerin