Kostenfreiheit des Schulwegs
Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Antragstellung auf Kostenfreiheit des Schulwegs.
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um Ihren Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG), sowie Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten, welche im Zuge der Antragsbearbeitung verarbeitet werden.
1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die
Stadt Fürth, Postfach, 90744 Fürth,
E-Mail: poststelle, Telefon: (0911) 974-0 @ fuerth .de
Zuständige Dienststelle für die Bearbeitung von Fragen, Auskunftsersuchen oder Anträgen ist:
Stadt Fürth, Schulverwaltungsamt, Wasserstraße 4, 90762 Fürth
E-Mail: schva, Telefon: (0911) 974-1660 @ fuerth .de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Fürth, Königstr. 86, 90762 Fürth
E-Mail: dsb, Telefon: (0911) 974-0 @ fuerth .de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre Daten werden dafür erhoben, um einen möglichen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) bzw. entsprechend der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) gewähren zu können. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit dem SchKfrG verarbeitet.
4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung 10 Jahre bei der Stadt Fürth gespeichert.
5. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Da Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen einen Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
6. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Fürth -Schulverwaltungsamt- durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die
Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
7. Pflicht zur Angaben der Daten
Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz der Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) um einen möglichen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs gewähren zu können.