Leistungen für Bildung und Teilhabe
Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Leistungen für Bildung und Teilhabe.
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bzw. zur Ermittlung der für diese Leistungen maßgeblichen Verhältnisse ist es erforderlich, dass personenbezogene Daten manuell bzw. automatisiert erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt werden (vgl. Art. 4 Nrn. 1, 2, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe b DSGVO, §§ 67a ff. SGB X, §§ 60 ff. SGB I).
2. Verantwortliche für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenerhebung beim Vollzug des Bildungs- und Teilhabepakets sind die Stadt Fürth, Schulverwaltungsamt, Frau Grillenberger, Telefon: (0911) 974-1660, E-Mail: schva, Wasserstraße 4, 90762 Fürth sowie das Jobcenter Fürth Stadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Pfaffinger, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth. @ fuerth .de
3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter der Stadt Fürth, Telefon: (0911) 974-0, E-Mail: dsb, Königstr. 86, 90762 Fürth. @ fuerth .de
Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Fürth Stadt, Frau Höfner und Herr Kerber, E-Mail: Jobcenter-Fuerth-Stadt.bDSB, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth. @ jobcenter-ge .de
4. Verarbeitungszweck
Das Jobcenter Fürth Stadt – Bildung und Teilhabe bzw. das Schulverwaltungsamt – Beratungsstelle Bildungspaket verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach § 28 SGB II bzw. § 34 SGB XII, § 6b BKGG, § 3 AsylbLG (Bildung und Teilhabe). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen oder zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch verarbeitet.
5. Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Punkt 4 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung und Leistungserbringung an Dritte übermittelt, insbesondere an:
a) Leistungsanbieter von Bildungs- und Teilhabeleistungen (z. B. Schulen/Lehrer, Kindertagesstätten, Nachhilfeinstitute, Vereine, sonstige Leistungsanbieter) zur Deckung der Bedarfe mittels Direktabrechnung mit dem Leistungsanbieter.
b) andere Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter, Familienkasse, Jugendamt, Wohngeldstelle, Asylstelle) nach §§ 3, 69 Abs. 1 SGB X, inwieweit z. B. dort Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht.
7. Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das Jobcenter Fürth Stadt – Bildung und Teilhabe bzw. das Schulverwaltungsamt – Beratungsstelle Bildungspaket kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben (z. B. Meldebehörde). Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie zum Beispiel Internet.
8. Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden beim Vollzug des Bildungs- und Teilhabepakets verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten:
Das sind beispielsweise Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, MID-Nummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Bankverbindung.
b) Daten zur Leistungsgewährung:
Das sind beispielsweise die Grundlagenbescheide von Jobcenter, Familienkasse, Jugendamt, Wohngeldstelle, Asylstelle sowie Schulbescheinigungen.
9. Betroffenenrechte
a) Auskunft: Jede Kundin / jeder Kunde hat das Recht, vom Jobcenter Fürth Stadt – Bildung und Teilhabe bzw. vom Schulverwaltungsamt – Beratungsstelle Bildungspaket eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten zur eigenen Person verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.
b) Berichtigung/Vervollständigung: Sofern nachgewiesen wird, dass die im Jobcenter Fürth Stadt – Bildung und Teilhabe bzw. vom Schulverwaltungsamt – Beratungsstelle Bildungspaket verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
c) Löschung: Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Pkt. 11. Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
d) Widerruf der Einwilligung: Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
e) Beschwerderecht: Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstraße 30 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Es besteht kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO, da sozialrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 84 Abs. 5 SGB X).
10. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Bildungs- und Teilhabeleistungen (Sozialleistungen) im Jobcenter Fürth Stadt – Bildung und Teilhabe bzw. im Schulverwaltungsamt – Beratungsstelle Bildungspaket beantragt hat oder von dort erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus §§ 60 ff. des Sozialgesetzbuches I. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger. Im Falle der Nichtbeachtung können gegen die betroffene Person Sanktionen verhängt werden. Dies bedeutet, dass Leistungen für Bildung und Teilhabe versagt oder entzogen werden.
11. Speicherdauer
Ihre Daten werden nach der Erhebung nach den Vorgaben des § 84 Abs. 2, 4 SGB X gespeichert. Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungsleistungen besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles, für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.