Registrierung von Lebensmittelunternehmen
Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Registrierung von Lebensmittelunternehmen.
Vorbemerkung:
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind alle Lebensmittelunternehmen verpflichtet, ihre Betriebe der für die Überwachung zuständigen Behörde zur Registrierung zu melden und Änderungen mitzuteilen. Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und/oder dem Vertrieb von Lebensmitteln (nicht lebende Tiere und Pflanzen vor der Ernte) zusammenhängende Tätigkeit ausüben.
Grundsätzlich greift die Behörde auf bereits bekannte Daten wie etwa Gewerbemeldungen zurück – sofern eine entsprechende Anzeigepflicht besteht. Dies ist gleichwohl nicht bei allen Lebensmittelunternehmen (wie z.B. Kindergärten, Tagesmütter, betriebsinterne Kantinen u.a.) der Fall.
Der Lebensmittelüberwachung unterliegen unter anderem auch Spielwaren, Lebensmittelbedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakwaren.
Im Rahmen der Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung werden die Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die die Stadt Fürth mitgeteilt, bzw. von hier ermittelt werden. Dies umfasst insbesondere die Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Zunamen, ggf. Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Namen und Daten von Geschäftsführern von juristischen Personen, Namen und Daten des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers, Daten zum Produktsortiment und zur Betriebsstätte).
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Fürth
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Telefon: (0911) 974-1461
E-Mail: oa @ fuerth .de
2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstraße 86
90762 Fürth
Telefon: (0911) 974-0
E-Mail: dsb @ fuerth .de
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre Daten werden erhoben und verarbeitet, um die Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachung welche der Stadt Fürth vom Gesetzgeber zugewiesen ist, wahrzunehmen (Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 Nr. 4 GDVG, Art. 9 Abs. 1 GO i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Art. 21 GDVG)
4. Kategorien von Empfänger von personenbezogenen Daten
- Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- andere Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung
- Bußgeldstelle zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Staatsanwaltschaft/Polizei zur Verfolgung von Straftaten
- Regierung von Mittelfranken u.a. als Zulassungsbehörde
- fachlich zuständige Bundes- und Landesbehörden, Kreisverwaltungsbehörden
5. Übermittlung von personenbezogene Daten an ein Drittland
Im Fall der Erstellung von Exportzertifikaten werden Ihre Daten an jeweilige Drittland übermittelt.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages erforderlich ist.
7. Betroffenenrechte
Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
8. Pflicht zur Angabe der Daten
Sie sind nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Die Unterlassung einer Anzeige kann ordnungsrechtliche Konsequenzen haben.