Blick von schräg oben auf das Fürther Rathaus

Sprengstoffrecht

Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit sprengstoffrechtlichen Vorgängen.

Vorbemerkung:

Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen Ihrer Antragstellung bzw. Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Vorgänge beachten Sie bitte die nachstehende Datenschutzerklärung.
 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Fürth
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Telefon: (0911) 974-1461
E-Mail: oanoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
 

2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstraße 86
90762 Fürth
Telefon: (0911) 974-0
E-Mail: dsbnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de


3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit dem Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1,2,3 SprengV) erhoben. Der relevanteste Vorgang (nicht abschließend) hierbei ist die Ausstellung von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen nach dem § 27 SprengG, des Weiteren von Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 34 1. SprengV, von Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb und das Abbrennen von Pyrotechnik nach § 24 1. SprengV und der Bearbeitung von Sprenganzeigen nach § 1 3.SprengV

Eine Datenerhebung und Datenübermittlung ist auch unabdingbar erforderlich bei Prüfung der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung nach § 8 SprengG.
 

4. Kategorien von Empfänger von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Einwohnermeldebehörden
  • Bundeszentralregister
  • Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
  • Polizeipräsidium Mittelfranken
  • Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt

Die Weitergabe der Daten ist notwendig, um Ihren Antrag bearbeiten zu können und die notwendigen Informationen zur Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Vorgänge zu erheben. Zudem unterliegen Sprengstoffbehörden Informationspflichten z.B. an das Bundeszentralregister. Daten werden auch weitergegeben bei Anforderung von Sicherheitsbehörden. Im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren aber auch Klageverfahren werden Ihre Daten an diese dafür zuständigen Stellen übermittelt. Auch die Rechtsaufsichtsbehörden haben ein Auskunftsrecht.


5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages erforderlich ist.


6. Betroffenenrechte

Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
     

7. Pflicht zur Angabe der Daten

Sie sind nach den sprengstoffrechtlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Darüber hinaus kann die Unterlassung einer Antragstellung strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.