Übernahme von Kita-Gebühren
Hinweise der Stadt Fürth zum Datenschutz nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit der Übernahme von Kita-Gebühren (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege).
1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Kontaktadresse lautet:
Stadt Fürth
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Königsplatz 2
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-0
E-Mail: jga @ fuerth .de
2. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsbehörde Stadt Fürth. Die Kontaktadresse lautet:
Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Schwabacher Str. 170
90763 Fürth
Tel.: 0911/974-0
E-Mail: dsb @ fuerth .de
3. Zweck der Datenverarbeitung
Übernahme von KiTA-Gebühren für anspruchsberechtigte Bürger (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege)
4. Rechtsgrundlagen
- §§ 61-65 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 69 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
- Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 35 SGB I und §§ 67 ff SGB X
5. Weitergabe von Daten
Die Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich gemäß § 64 SGB VIII zur Aufgabenerfüllung.
Des Weiteren werden Ihre personenbezogenen Daten auf Server beim IT-Dienstleister der Stadt Fürth "KommunalBIT" gespeichert.
6. Übermittlung an Drittländer
Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland (Land außerhalb der Europäischen Union) übermittelt.
7. Zeitraum der Datenspeicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth/Amt für Kinder, Jugendliche und Familien so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist und anschließend gelöscht. Orientierungsrahmen hierfür ist der Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Familien, Arbeit und Soziales vom 26.07.2004, Az. VI 5/7273/1/03.
8. Betroffenenrechte
Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu:
- Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art.16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17,18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
9. Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach der oben genannten Rechtsgrundlage ist die Angabe und Erhebung der Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien benötigt die Daten, um Ihren Antrag auf Hilfe zur Erziehung bzw. Jugendhilfeleistungen nach SGB VIII bearbeiten zu können. Wenn die dafür erforderlichen Daten nicht angegeben werden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.