Überprüfung der Eignung von ehrenamtlichen Betreuern
Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Überprüfung der Eignung von ehrenamtlichen Betreuern / Vorschlag an das Betreuungsgericht.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Betreuungsbehörden der Stadt Fürth einen hohen Stellenwert. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns sowie über Ihre Rechte nach der DSGVO. Personenbezogenen Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder zu identifizierende natürliche Person beziehen.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth. Die Kontaktadresse der verantwortlichen Stelle lautet:
Stadt Fürth
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-0
E-Mail:
Verantwortliche Dienststelle:
Stadt Fürth
Betreuungsbehörde
Kohlenmarkt 3
90762 Fürth
E-Mail:
Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Fürth:
Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-1154
E-Mail:
Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Betreuungsbehörde verarbeitet Ihre Daten, um im Rahmen eines Betreuungsverfahrens Ihre Eignung als ehrenamtlicher Betreuer zu prüfen und Sie dem Betreuungsgericht vorzuschlagen.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Betreuungsbehörde
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Aufgabe der Betreuungsbehörde gemäß Art. 6 Abs.1 lit. c und e DSGVO i.V.m. §§ 4, 12, 21 Abs. 2 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
Die Datenverarbeitung zum Führungszeugnis erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Aufgabe der Betreuungsbehörde gemäß Art. 6 Abs.1 lit. c und e, Art. 10 DSGVO i.V.m. 21 Abs. 2 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
In den Fällen, in denen die Datenverarbeitung nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgt, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO.
Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Kategorien personenbezogener Daten können durch die Betreuungsbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet werden:
Kontakt- und Stammdaten zur Person
Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsname, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Weitere mögliche Kategorien personenbezogener Daten:
- Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Führungszeugnis
- Erklärung zu eventuellen Vorstrafen oder Strafermittlungsverfahren
Empfänger der personenbezogenen Daten
Die Daten werden in der Regel in Form einer Stellungnahme/eines Berichts im Rahmen der Aufgabenerfüllung an das zuständige Amtsgericht/Betreuungsgericht oder das Landgericht übermittelt. Sofern eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage vorliegt oder mit Ihrer Einwilligung können die erforderlichen Daten auch an weitere Personen oder Stellen übermittelt werden, insbesondere:
- Sozialleistungsträger (z.B. Sozialhilfeträger, Jobcenter) und andere Behörden (z.B. Gesundheitsamt, Ausländerbehörde)
- Andere Gerichte
- Polizei- und Strafverfolgungsbehörden
- Medizinische Sachverständige und Ärzte
Sofern Sie vom Gericht als Angehöriger oder Bekannter des Betreuten als ehrenamtlicher Betreuer bestellt worden sind, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Kontaktdaten (nur: Name und Anschrift) gem. § 10 BtOG an einen anerkannten Betreuungsverein an Ihrem Wohnsitz zu übermitteln. Eine Übermittlung weitergehender Daten findet nicht statt.
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO findet nicht statt.
Herkunft der Daten
Die personenbezogenen Daten haben wir von Ihnen im Rahmen der Überprüfung der Eignung als ehrenamtlicher Betreuer erhalten.
Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person
Die Bereitstellung der Daten ist für die Überprüfung der Eignung als Betreuer erforderlich. Ohne die Bereitstellung der Daten kann keine Überprüfung der Eignung als ehrenamtlicher Betreuer durchgeführt werden.
Speicherdauer Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Betreuungsbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung der eigenen Aufgaben nicht mehr benötigt werden und die rechtlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Die Unterlagen werden mit dem Ablauf des Jahres nach Beendigung der Betreuertätigkeit gelöscht.
Solange die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, besteht nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO kein Recht auf Löschung.
Ihre Rechte
Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DSGVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben das Recht Beschwerden beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu erheben.