Blick von schräg oben auf das Fürther Rathaus

Waffenrecht

Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Vorgängen.

Waffenrechtliche Erlaubnis und waffenrechtliche Vorgänge

Beachten Sie bei Antragstellung auf eine waffenrechtliche Erlaubnis, bzw. im Zusammenhang mit der Bearbeitung waffenrechtlicher Vorgänge bitte die nachstehende Datenschutzerklärung.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

   Stadt Fürth
   Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
   Schwabacher Str. 170
   90763 Fürth
   Tel.: 0911/974-1461
   E-Mail: oanoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de

2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

    Stadt Fürth
    Datenschutzbeauftragter
    Königstr. 86
    90762 Fürth
    Tel.: 0911/974-0
    E-Mail: dsbnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 DSGVO in Verbindung dem Waffengesetz (WaffG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu dem in § 1 WaffG genannten Zweck erhoben. Die relevantesten Vorgänge (nicht abschließend) hierbei sind die Ausstellung von Waffenbesitzkarten sowie bei diesen die Vornahme von Ein- und Austrägen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, die Ausstellung von Waffenscheinen, auch kleinen Waffenscheinen zum Führen von Schusswaffen jeweils nach § 10 WaffG und der Europäische Feuerwaffenpass nach § 32 WaffG.

Die Datenerhebung und Datenübermittlung ist auch unabdingbar erforderlich bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung nach den §§ 5 und 6 WaffG.

Auch bei Erteilung eines Waffenbesitzverbotes nach § 41 WaffG werden Ihre Daten erhoben und weitergeleitet.
An das Nationale Waffenregister werden Ihre Daten nach § 34 a WaffG übermittelt.

4. Kategorien von Empfängern personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Einwohnermeldebehörden
  • Bundeszentralregister
  • Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
  • Polizeipräsidium Mittelfranken
  • Nationales Waffenregister
  • Waffenbehörden
  • Schießsportverbände
  • Schießsportliche Vereinigungen

Die Weitergabe der Daten ist notwendig, um Ihren Antrag bearbeiten zu können und die notwendigen Informationen zur Bearbeitung waffenrechtlicher Vorgänge zu erhalten. Zudem unterliegen die Waffenbehörden Informationspflichten z.B. an das Bundeszentralregister und das Nationale Waffenregister. Daten werden auch weitergegeben auf Anforderung von Sicherheitsbehörden. Im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren aber auch Klageverfahren werden Ihre Daten an diese dafür zuständigen Stellen übermittelt. Auch die Rechtsaufsichtsbehörden haben ein Auskunftsrecht.


5. Übermittlung von personenbezogene Daten an ein Drittland
Im Fall der Erstellung einer Ausfuhrgenehmigung für Waffen nach § 31 WaffG werden Ihre Daten an dieses Drittland übermittelt. Diese Datenübermittlung ist zulässig nach Art. 49 Abs. 1 d der DSGVO.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages erforderlich ist.

7. Betroffenenrechte
Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

8. Pflicht zur Angabe der Daten
Sie sind nach den waffenrechtlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben (§ 4 WaffG). Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Die Unterlassung einer Antragstellung/einer Anzeige kann strafrechtliche Konsequenzen haben.