Blick von schräg oben auf das Fürther Rathaus

Wohnberechtigungsschein bzw. Gewährung einer Mietwohnraum-Zusatzförderung (EOF)

Hinweise der Stadt Fürth zum Datenschutz nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein bzw. der Gewährung einer Mietwohnraum-Zusatzförderung (EOF).

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth – Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten. Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth - Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten
Königsplatz 2
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-1761
E-Mail: szanoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
 

2. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsbehörde Stadt Fürth.

Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstr. 86
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-0
E-Mail: dsbnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
 

3.  Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zu den in Art. 1 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz und Art. 1 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz aufgeführten Zwecke erhoben. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. m. Art. 21, 24 und 25 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz sowie Art. 4 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz. 
 

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich innerhalb der Stadt Fürth und zur Erfüllung der o.g. Zwecke verwendet. Eine Weitergabe von Daten findet nicht statt.
 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung der Daten an ein Drittland erfolgt nicht.
 

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth – Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages erforderlich ist. Gemäß dem Einheitsaktenplan der bayerischen Gemeinden und Landratsämter gilt für wohnrechtliche Vorgänge eine  Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (AplZ 6810 u. 6652).
 

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen der Betroffenen Person folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Fürth ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
 

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sofern Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins oder Gewährung einer Mietwohnraum - Zusatzförderung bei der Stadt Fürth Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten stellen, werden die im Antragsformular genannten Daten benötigt. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihnen weder ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt, noch eine Mietwohnraum – Zusatzförderung (EOF) gewährt werden.