Atelierförderung
Um die Vielzahl der Ateliers in Fürth zu erhalten und Künstlerinnen und Künstlern die Neu-Anmietung von Atelierräumen in Fürth zu ermöglichen, gibt es die Atelierförderung für professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler.
Für die Atelierförderung können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben, bewerben.
Als Nachweis gilt eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer entsprechenden Akademie, Hochschule, Fachhochschule oder bei fehlender Ausbildung eine Ausstellungstätigkeit, die eine gleichwertige Qualifikation erkennen lässt. Eine Nebentätigkeit von bis zu 13 Stunden wöchentlich als Kunsterzieherin oder Kunsterzieher sowie bis zu 20 Stunden wöchentlich in anderen kunstnahen Berufen wird akzeptiert. Die zu fördernden Künstlerinnen und Künstler müssen ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben.
Nicht gefördert werden noch im Studium befindliche Künstlerinnen und Künstler.
Die Anmietung von Atelierräumen wird in einer Höhe bis zu 50 Prozent der Kaltmiete gefördert.
Die Förderung von Ateliergemeinschaften ist möglich und, in Ausnahmefällen, auch von Atelierraum in der eigenen Wohnung.
Der Zeitraum der Förderung geht jeweils von Anfang Juli bis Ende Juni des Folgejahres. Die Bewerbung muss mit allen erforderlichen Unterlagen jeweils bis 1. Mai. in einer pdf-Datei (maximal 5 MB) beim Kulturamt Fürth eingehen oder kann über das Serviceportal online gestellt werden.
Über die Vergabe der Atelierförderung entscheidet eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kulturring C, kunst.galerie.fürth, Fürther Gesellschaft der Kunstfreunde, Akademie der bildenden Künste und dem Kulturamt.