Freie Pauschale
Für Sonderprojekte, Investitionen und Anschaffungen steht die Freie Pauschale zur Verfügung.
Jährlich stehen 5.000 Euro für Sonderprojekte, Investitionen oder Anschaffungen zur Verfügung, die an einen oder mehrere Empfängerinnen und Empfänger ausbezahlt werden.
Über die Verteilung wird jährlich neu auf Vorschlag des Kulturamtes im Kulturausschuss entschieden, meist in der zweiten Jahreshälfte. Die Auszahlung erfolgt nach dem Beschluss des Kulturausschusses.
In der Regel ist von den Gruppen ein entsprechender (formloser) Antrag zu stellen. Eine Beschreibung des Sonderprojekts mit genauer Auflistung der Aufwendungen ist beizulegen. Das Kulturamt spricht eine Empfehlung über die Verteilung der Mittel gegenüber dem Kulturausschuss aus.