Jahresförderung
Die Jahresförderung dient der Grundsicherung von freien nichtstädtischen Kulturveranstaltenden oder -produzierenden.
Die kulturelle Vereinigung, die Kulturveranstaltenden oder -produzierenden müssen ihren Sitz in Fürth haben und dort dauerhaft aktiv am kulturellen Leben teilnehmen.
Förderungswürdig sind Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Es handelt sich um einen jährlich wiederkehrenden Zuschuss mit einer konstanten Höhe (Festbetragsfinanzierung), die sich nach dem Bedarf und dem Umfang der Aktivitäten (Jahresarbeit) richtet. In Ausnahmefällen wird die Jahresförderung als Mietzuschuss ausbezahlt, größere Investitionen oder Anschaffungen sind von der Jahresförderung ausgeschlossen. Sie können nur in begründeten Ausnahmefällen, nach Rücksprache mit dem Kulturamt genehmigt werden.
Anfragen zur Bewilligung oder Erhöhung der Jahresförderung können jederzeit schriftlich (Brief oder E-Mail) an das Kulturamt gestellt werden.
Für die Feststellung der Förderungswürdigkeit gelten die formalen und inhaltlichen Förderkriterien der Kulturförderrichtlinien der Stadt Fürth. Über die Vergabe und die Höhe der Jahresförderung entscheidet der Stadtrat/Kulturausschuss auf Empfehlung der Verwaltung (Kulturamt).
Die Auszahlung erfolgt jährlich nach Abgabe und Prüfung des Verwendungsnachweises, bestehend aus Jahresbericht und finanziellem Nachweis des Vorjahres.